Druckschrift 
Das Landsteuerbuch Düsseldorf's von 1632
Entstehung
Seite
63
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vnd das aldha jungst aufgerichtetes seminarium transfenrenoder von newen bawen, diese Trivialschull aber von einemhalben theil vngeferen mit der Seiten zum mittag vnd an dererden mit . . alingen gebun vnd sollern dem würdig vnd er-baren vnsern lieben andechtigen Deehandt vndt Capitularenabgemelter vnser Collegiatkirchen hierselbst vor ein CanoniaLhaus womit sie den kirchhof desto besser in seiner gebühr-licher emmunitet oder freiheit haben vnd halten mogten vndden andern vnderen halben theil für eine kinderschull nachwie vor zu gebrauchen vnserm lieben getrewen burgermeisteren,scheffen vnd rhat hieselbsten zu vbergeben, einzuräumen vndzuuerlassen, wie wir darüber mit ihren vnd allerseits Interes-senten gutem belieben albereit verordnet haben, vnd dan er-melter Dechant vnd Capital von alsolchen ihren theil dervorigen Trivialschullen auf vnderhandlung jetzogemelten bur-germeistern, scheffen vnd rhat so den newen baw mit vnsernvnd andern gutherzigen leuthen behilf auf ihre kosten wiederumbauszufhuren vbernohmen sechshundert Rthlr. an bahrem geldt(die sie doch aus einigen kleinen des capitals vermog vorhinerlangter bewilligung abverkauften rhenten mehrentheils bei-samen bracht) erlagt vnd gutgethan haben, die sie darzu mitgutter rechnung vnder andern verwandt vnd darüber geburhchquittiren werden ; So bekennen wir vor vns vnd vnsere erbenvnd nachkommen, dass wir obgem. Deehandt vnd Capitulsolch theil angemelter alter schallen wie vorgeschrieben erb-vnd e>enthumlich bis zu den ewigen tagen cedirt vnd vber-tragen vndt eingeraumbt haben, wie wir auch in macht diesesvnseres offenen briefs thun vnd versprechen so wol vor vnsvnd vnsere erben als von obgemeltes Collegii wegen des platzwir hierin aus der fondation hiermit ihren guten beliebenvertreten, sie Dechant vndt Capitul wie nicht weiniger ihrenachfolgere bei solchem theil der schuhen gegen einen jedenwie sich dasselb von rechtswegen vnd dieser landen vblichenherkommen nach eigen vnd geburen solle zu halten, zu ver-thädigen vnd zu liandthaben, wollen auch ihren vnd be-sonders einem zeillichen scholastico die sorg vnd aufsiehtvber berurte der ldndersclmll vnd aufhörung der schlechter