Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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Bemerkungen.

1. Die Zahlen, wenn nichts Anderes bemerkt ist, beziehen sich auf die Textseiten der Abschiede.

2. Wenn ein Gegenstand, Orts- oder Personenname ans derselben Seite in verschiedenen Artikeln erscheint, so wird dies durch

die hinter der betreffenden Seitenzahl in () beigefügte Ziffer angedeutet. Wiederholte gleiche Benennungen von Maßen,Miinzen und Gewichten in fortlaufenden Rechnungen werden ohne weitere Bemerkung nur ein Mal angefiihrt.

3. Bei Verweisungen bedeutet M.-R. Materienrcgister, O.-R. Ortsregister, P.-R. Personenregister. Wenn aus einen Artikel im

gleichen Register verwiesen werden muß, ist diese Abkürzung weggelassen.

4. Bei Nachschlagungen im Ortsregistcr ist durchweg Anhang III zu vergleichen, da spezielle Verweisungen hierauf das Ortsregister

nicht enthaltet. Zu empfehlen ist für diesen Fall ferner das M.-R. mit Bezug ans die Artikel: Freiheiten, Privilegien,Herrschaften gemeine, Gerichte hohe und niedere, Kirchliches, Märchen, Märkte, Zehnten, Zölle. Die Namen eidgenössischeroder zugewandter Orte bezüglich ihrer Theilnahme an allgemein eidgenössischen oder mehrere Orte zugleich bcschlageiidettGeschäften werden, wo nicht besondere Verhältnisse walten, im O.-R. nicht ausgeführt.

5. In den Anhängen und Registern zeigt ü hinter einem Gcschlechtsnamen an, daß der Rcdaction der Tanfnamc unbekannt

geblieben sei.

6. In den Registern vorkommende Fragezeichen bedeuten, daß die Identität eines Gegenstandes, Ortes oder der betreffenden

Person mit dem unter srühern Citatcn erscheinenden nicht vollständig ermittelt sei oder andere Unbestimmtheitenobwalten.

7. Im Personenregister konnten Heimat oder Wohnort nicht immer angezeigt werden; bei Einzelnen mußte der Name einer

Landschaft genügen. Bei den im Anhang II verzeichneten Personen sind nur die Angaben, die sich nicht ans derenEigenschaft als Gesandte bezichen, in das Personenregister aufgenommen.

8. Im M.-R. unter dem Artikel: Herrschasten gemeine, Landvögtc im Allgemeinen und nnbenanntc, folgt eine Zahl von Citate»

fürunbenannte" Landvögte, deren Namen sich leicht und sicher, oft aus andern Stellen des gleichen Abschiedtcxtcdermitteln lassen. Wir beobachteten dennoch das angegebene System der Conseguenz wegen und damit man nicht Na»>e»an Stellen suche, Ivo sie doch nicht zu finden sind.

9. Als Ergänzung zum Personenregister mag auch der Anhang 1, nnd für die Abtheilnngcn: Maße und Münzen im Materien

register der Anhang VI beigezogcn werden.