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Anmer k unge n.
t. Allgemeines.
Wie bei de» beiden vorhergehenden Abschicdcbändcn wnrde als Grundsatz angenommen, die Rechnung von jeder Bvgtcisür je das zweite Jahr initznthcilc». Da aber diesmal eine ungerade Zahl von Abschicdcjahrcn zu verarbeiten war, wodurchbei der angegebene» Regel die Vogtcicu Tscherlitz und Mutten um je eine Rechnung vcrkiirzt wilrdc», so haben wir siir diesebeiden Vogtcicn am Schluß zwei sich unmittelbar solgcndc Rechnungen aufgenommen.
S. Grasburg.
1549. Beim Titel der Ausgabe» heißt es: sein (des Vogts) Loh», Kastcnzins und die Mälcr seien inbegriffen. AmSchlüsse der Rechnung: Alles Bcrner Miinz und Maaß.
1551. Am Schlüsse der Ncstrcchnnng heißt es: Und ist der KastenzinS abzogen.
1553. Bei de» Einnahmen an Mischclkorn heißt es: Nach Abzug des Kastcnzinscs. Im Titel der Restrechnung heißt cS:Nach Abzug von Miitt Gerste und 10 MUtt Haber, die man ihm geschenkt hat. Am Schlüsse der Rechnung: Berner Währungund Maß.
1555. Im Titel der Restrechnung heißt c«: 'Nach Abzug des KastenzinscS, dritten Thcils der Bußen, 2 Pfd. Umgeld demAmman» von Alblingcn aufgelegt, die ihm geschenkt.
Im Titel der Nestrechnung siir jede Stadt heißt es: 'Nach Abzug des, so ihm geschenkt und nachgelassen, nämlich auDinkel 4 Mt. 5 Ms., an Haber 20 Mt. 3'/- Ms., Mischelkorn 1 Mt., Gerste 1 Mt.
.3. Tscherlitz mit Orbc.
1550. Am Schlüsse der Einnahmen heißt cS: Losncr Maß, und ist der Kastcnzins abgezogen. Vor der Restrechnungsteht: Abgezogen ein ihm geschenktes Faß Wein, die acht sind zu Geld angeschlagen, jedes zu 12 Florin. An Pierre ViollctSBuße sind 13 Florin 4 Gros abgezogen, und siir das Lob 10 Florin ausgelegt.
1552. Am Schluß der Einnahmen heißt es: In welichcm (Wein) imc 2 faß ufgangcu sind nachgelassen. Am Schlußder Rechnung: Um den Wein solle» die Seckelmeister Mich mit ihm abkomme». Alles Losncr Miinz und Maß und ist der
Kastenzins und was sich gebührt abgezogen.
1554. 'Nach den Einnahmen an Wein heißt es: Dero drei ihm nachgelassen und die übrigen siins um 50 Psundangeschlagen und mit dem Geld verrechnet. Bei der dicssälligcn Ausgabe: Ist ihm wie vor nachgelassen und z» Geld geschlagen.Am Schlüsse: Alles kleine Miinz und Losncr Maß; ist Kastcnzins »nd Lohn abgezogen. Doch ist ihm sein ausgegebenes Geldund Korn, so er für den Prädicantcn von Oulcns gegeben und an Erbauung des Psarrhauscs daselbst angewendet, nichtverrechnet, sondern angestellt bis auf die Thcilung der Kirchcngüter.
1555. Bei der Rcstauzrcchimng vom Geld heißt cS: An Geld, so man ihm schuldig ist, nach Abzug des Weins, denman ihm zu Geld geschlagen, I Faß um 14 Psund und 2 Faß nachgelassen — der angegebene Nest. Bei der Rcstrcchnnngdes Weins heißt es: An Wein nichts, denn der ist ihm zu Geld geschlagen wie absteht. Am Schlüsse der Restrechnung für jedeStadt heißt cS: Daran soll ihm jede Stadt, so sie ihm nachgelassen haben, abziehen: an Korn 2 Vit. 0 Kps., an Haber 2 Mt.0 Kps. Am Schluß der Rechnung: Alles kleine Münz und Losncr Maß.
4. Grandson.
1549. Am Schlüsse der Rechnung heißt es: Kleine Münz und Grandson Maß, und ist sein Lohn und Kastcnzinsabgezogen.
1551. Nach der Einnahmcnrcchmmg heißt cS: Alles kleine Münz und Grandson Maß. Am Schluß der Restrechnung:Und ist der KastenzinS abzogen.