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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1555.

erboten habe, sage man im Namen der Obern besten Dank; mo man anch nebst den Capiteln dienstlichenund nachbarlichen Willen bezeugen könne, sei man stets hiefür bereit. 3. Wegen Stabio und andererAngelegenheiten übergiebt Ascanius einen schriftlichen Vortrag, den man verlesen und dann dem Landvogtund Landschreiber zn Lanis zustellen läßt. Diese antworten ebenfalls schriftlich ans jeden Artikel, welcheAntwort wieder an Ascanius übergeben wird. Dabei läßt man mit ihm ernstlich reden, er möge denGübernator und die Regenten des Herzogthums Mailand veranlassen, die spänigcn Sachen zu Ende zu bringenund die Capitel in allen Theilen aufrecht zu halten und diesfalls den nach Lanis und Luggarus gehendenBoten über alle Punkte Antwort zu geben. Es soll dann auch jedes Ort seine betreffenden Boten diesfallsan der Hand der Berichte der Landvögte und Landschreiber ennet dein Gebirg instrniren. w. Es erscheine»Gesandte des Bischofs und der Stift Basel und eröffnen: da der Bischof und das Capitel mit andernGeschäften beladen, einige Domherren krank und andere abwesend seien, so habe man sich in der Angelegenheitgegen die von Basel nicht verfaßt inachen können; man bitte, die Sache auf den nächsten Tag zu verschieben-Die Gesandten von Basel bemerken, sie hätten Befehl ans den frühern Vortrag des Bischofs zu antworten?da aber dessen Anwälte nicht verfaßt seien, so wollen anch sie die Angelegenheit dermalen ruhen lassen. Manhat dann beide Theile nochmals gebeten, zu versuchen, ihren Span in Güte beizulegen; für den Fall aber,daß das nicht geschähe, soll jeder Bote ans den folgenden Tag Instruction mitbringen, x.. Es wird angezogen,die Negierung zu Ensisheim und andere Städte haben eine Metzgerordnung aufgestellt und dabei denen iinFrickthal und Andern, welche in dieser Mctzgerordnung undNappenmünz" gesessen sind, verboten, denMetzgern in der Eidgenossenschaft Vieh oder Lämmer zu verkaufen, was denen zu Baden und andern Anstößenzum Nachtheil gereiche. Man schreibt daher der Regierung zu Ensisheim ernstlich, da die Erbeinung einsolches Verbot nicht gestatte, so solle sie dasselbe aufheben und den Eidgenossen freien feilen Kauf gewähren-Heimzubringen, was zu thun wäre, wenn diesem Verlangen nicht entsprochen würde, Die von Baselbeklagen sich, es habe ein kaiserlicher Hauptmann zu Kentzingen gegenüber einem Bürger von Basel gewaltsameinen bösen hochmüthigen Frevel ausgeführt; ferner seien einigen ihrer Bürger auf der Straße von Frankfurtihre Pferde niedergelegt worden; obwohl die von Basel hierüber an die Negierung von Ensisheim geschriebenhaben, sei ihnen doch noch keine Antwort geworden; sie bitten daher um Beistand und Rath. Man hatnun mit Hans Melchior Heggenzer geredet und überhin an die Negierung von Ensisheim geschrieben,wolle verschaffen, daß jener Frevel bestraft, die Straßen gefreit und den betreffenden Bürgern von Basel dieverarrestirten Pferde ohne Kosten und Schadeil wieder zugestellt werden. Heimbringen, was weiter zu thn»wäre, wenn das Begehren erfolglos bleiben sollte. Es wird angezogen, der Landvogt zn Mendris habees übel genommen, daß der Landvogt zu Lanis, Jost Pfyffer, beaustragt worden sei, in der Streit-angelegenheit zwischen Stabio und dem Herzogthum Mailand zu verhandeln. Man schreibt ihm daher, essei dieses nicht aus Verachtung gegen ihn geschehen, sondern die Sache verhalte sich so: Nachdem derLandvogt Zumbrunnen selig und der Abgeordnete von Mailand in dem Span ihr Urtheil gegeben hatte»/aber zwiespältig geworden waren, hätte die Sache auf den Obmann kommen sollen. Da verlangten dieAnwälte von Mailand, noch einmal gütlich zu verhandeln, was ihnen bewilligt worden sei, in der MeinmMsie werden einen Unparteiischen, der vorher nicht in der Sache gehandelt habe, abordnen. Man habe dannerfahren, daß Garpion, der früher geurtheilt hatte, für die Verhandlung bestimmt sei. Man habe hierüberkein Gefallen gehabt und mit Herrn Ascanius geredet, daß ein anderer Tag bestimmt und (je) Zwei abgeordnetwerden sollen, weßhalb man denn auch von Seite der Eidgenossen den Landvogt von Lanis und den von