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April 1555.
Armen zu überlassen; ebenso den Genuß der Einkünfte der Bruderschaft St. Nikolaus, die von mehrernHerren der Clergie, des Rathes und Andern gestiftet worden sei, ebenfalls für Aeufnung des Spitals;ebenso das Vermögen der Capelle St. Jacob, da das Patronatrecht derselben dem Rache zustehe; endlichdas Ciborium nebst den Kelchen und den silbernen Palmen, die der Stadt gehören; das Ciborium sei derStadt durch die Frau von Chateauguyon gegeben worden. Die Angelegenheit in Betreff des Spitals wirdauf weitere Berathung („en sm-ooaiiczo") verschoben, weil in der Sache noch keine Erläuterung erfolgt istund man nicht wissen kann, ob dann am Ende etwas übrig bleibt. In Betreff des Ciborium und derKelche, da die Bittsteller nicht Erben der Frau von Chateauguyon sind, welche das Ciborium gegeben hat,wird jenen geantwortet, daß die Gesandten dieselben der Verfügung ihrer Obern überlassen. Indessen wirdihnen ein Kelch von Silber und ein anderer von Großsilber (»Aros gegeben. Dabei erwähnen
die Gesandten von Freiburg auch des Begehrens der Edlen und Bürger in Betreff des Schulhauses undeiniges der Kirche angehörenden Mobiliars, und erklären, ihre Obern wollen Alles, was ihren Theil betreffe,zu ihren Händen beziehen, und erheben daher Widerspruch. Blaise und Pierre Champion bitten, ihnen140 (nsept viiiAti'.«) Florin zu belassen, welche Pierre Champion, ihr Großvater, der Capelle St. Aube, und6 gute Pfund, die er für Stiftung einer Jahrzeit gegeben habe. Sie beweisen genügend durch GuillaumeChollet und Henri Fessy, Priester der Clergie von Orbe, daß ihr benannter Großvater die betreffende Messezu St. Aube wöchentlich je am Dienstag oder Donstag zu halten gestiftet und dafür 140 Florin gegebenhabe, wofür ein Zins erworben worden sei, wie man es in den hierüber errichteten Schriften finden werde;ebenso, daß die Clergie in Betreff der Jahrzeit die 6 Sols Zins von den Erben des Herrn Perquisatbeziehe, wovon die genannten Bücher ausdrückliche Meldung thun, die auf diesem Tag untersucht wordensind. »»». Antoin Govat bittet, ihm 30 gute Pfund zu erstatten, die sein Vater selig, Antoin Govat fürStiftung einer je an den Quatemberzeiten zu haltenden Messe gegeben habe. Er bescheinigt durch FranyoisGaillard und Franyois Fessy, daß für die Versicherung dieser 30 Pfund eine Wiese gegeben worden sei,welche die Clergie einige Zeit auf Rückkauf (^roaelnzpt^) besessen habe. Der Bittsteller habe dann dieselbezurückgekauft und das Geld, mit dem der Rückkauf erfolgte, sei für die neue Capelle verwendet worden.
Die Capläne der Clergie bitten um den lebenslänglichen Genuß der Güter und Einkünfte der Cureund der Clergie von Orbe, indem sie sich erbieten, die 80 Florin, welche die genannte Cure schuldig ist, zubezahlen. Ebenso bitten sie, ihnen zwei Kelche zu belassen, die aus ihrem Gelde („clemors") angeschafftworden seien, nebst den Geräthschaften, welche für die Häuser der Cure und der Clergie beschafft wordenseien, und ihnen endlich zu gestatten, die Admodiation zu vollenden, die sie mit jenen gemacht, die einen Theilder Capellengüter übernommen haben. Ungeachtet die Gesandten von Freiburg diese Forderung für empfohlenhalten wollen, erklären die Boten von Bern, diesfalls keine Instruction zu haben; sie wollen indessen dieSache an ihre Obern bringen, «ev. Claude Saget verweist auf einen von ihn, zu Bern erhaltenen Spruch,dem gemäß er in den Besitz der Capelle der Enthauptung St. Johannis, die seine Vorfahren vor 161 Jahrengegründet haben, wie jener Spruch es selbst erwähne, von dem damaligen Landvogt zu Orbe hätte eingesetztwerden sollen. Er bittet daher, ihm die Capelle zum Genuß zu überlassen und ihm den Nachweis desVerwandtschaftsgrades nachzulassen. Pierre Mathieu bittet, ihm die von seinem Vater selig vor der
Geburt des Supplicanten in der Unwissenheit von dessen Conception und ohne damals Kinder zu haben, juseinem Testament bestimmten Legate zu überlassen. Dieselben bestehen in seinem Zehnten zu Cossonay fürStiftung einer Messe in der Kirche St. Klara. Dieser Zehnten sei von der Clergie um 120 („six vingt/")