Anhang,
gab er der Stadt Zürich auf Einen Tag zwei andere Freiheitsbricfc. Bei dem Artikel der Ptlgerfuhr zog Herr Hedlinger eine Räth-und Burgercrkanntnuß von Zürich nach der andern hervor, hob sie in die Höhe und wies die Siegel mit dem Zeigefinger wieder Marktschreier seine Attestate, ss n. Da die Einwilligungen bis im Anfange des Jahres 1779 nicht erfolgten, so konnten dieErmahnungsschrciben erst am SN. Januar an Außerrhoden und den Abt von St, Gallen abgehen, «». Man sehe hinter denWorten „so würde es sich" bei: cinmüthigenfalls, >s Jrauenfeld, 19, Juli, Gestern Nachmittags waren die Gesandtschaftender sechs in dem 1712er Krieg neutralen Orte versammelt und haben einen einhellige» Nathschlag abgefaßt, die Schreiben derL. v Orte in Betreff der Restitution oomn»i»i«si>cko ohne tieferes Eintreten an die L, Stände Zürich und Bern zu übcrschicken.Das Concept wird von Herrn Jsclin sein, Ucberhaupt soll in dieser Sitzung auch katholischer Scits ohne Hitze gehandelt unddieser Schult als ein einfaches, unausweichliches owoinur -»nivulo betitelt und anerkannt worden sein, <4!
Zu Abschied 6. (Seite 6 7,)e». Die Schreiben der katholischen Orte waren folgendermaßen unterzeichnet: Schultheiß, Landammann und Räthe derkatholischen Stände der Eidgenossenschaft, ss ,l. Die Stände Nid- und Obwalden und Solothurn, sowie der Fürstabt vonSt, Gallen genehmigten das Gutachten; Uri, Schwhz, Zug, katholisch Glarus antworteten nicht und Freiburg erklärte, Luccrnmöge dem Herrn von Salis particulariter vermelden, was ihm gutdünke, jedoch Mitthcilung des Schreibens machen, ss f. J»>Jahre 1777 that der Ehrcngesandte von Uri instruktionsgemäß den Anzug, „wie die sämmtlichcn L, katholischen Ständ invorigen Zeiten jederwcilcn einen Cardinal-Protcctorcn zu Rom gehabt und ob wieder einen solchen zu erbeten es nicht nützlichund anständig sein möchte, ein welchen Anzug übriger L, Tit, Herren Ehrengesandtcn Ihren Gnädigen Herren und Oberen zuhinterbringen übernommen".
Zu Abschied 7, (Seite tl,)t. Die Einwilligung zu Abfindung der Erklärung an de» Fürstabt von St, Gallen betreffend das Cercmonicl bei derBurg- und Landrcchtsbeschwörung erfolgte.
Zu Abschied 8, (Seite 11,)
Baden, 10. August 1778. Ich soll Sie höflichst bitten, die Befehle auszutheilen, daß Scssclpferde und Bagagcfuhrwerkaus dem Oetenbach und eine Liticre für meine Wenig- und Gebrechlichkeit von der Wittwc Freudwcilcr zu Stadclhofen denmorndrigen Nachmittag zu rechter Zeit in Baden eintreffen, damit »och des Abends der Bagagcwagcn beladen werden kann,indem die Hohe Ehrengesandtschaft beschlossen hat, die Rückreise am Mittwoch in der Frühe, und zwar über Wciningen, vor-zunehmen, ll)
Zu Abschied >1. (Seite 14, 15, Iii)v. Frauenfeld, 8, Juli 1779, Der Bischof von Basel erneuerte sein Ansuchen, die Einschließung seiner hochstiftischcn Landein den französischen Bund zu befördern, — sehr natürlich, da man sich vor einem Jahre mit Mangel diesfälliger Instructionentschuldigte, und ihn hoffen ließ, man werde auf das Referircn hin dermalen mit Vollmacht versehen sein. Jetzt paßtediese Entschuldigung nicht wieder; die Kunst in Enlwcrfung der Antwort bestund, eine Wendung zu finden, worin man dasAnsuchen kaum berühre und doch fühlen lasse, daß man auf diesem Nachjagen dieser Enden nichts halte, lt> !> «>. 12- 2^''Die Ceremoniclcommisston hat einen Vereinigungspunkt gesucht; man wagte es, neue Entwürfe vorzulegen, aber keiner befrie-digte, Die Sache kam wieder vor die ganze Versammlung, Der Plan des zweiten Herrn Gesandten von Freiburg wardjämmerlich mitgenommen und nach wiedcrmal verflossenen vier Stunden hatte die Hoffnung, sich noch zu vereinigen gescheitert.Entweder Alles oder Nichts, Kurz Freiburg erklärte, günstigere Zeitumstände erwarten und mittlerweile bei dem Alten ver-bleiben zu wollen; welche Gesinnung bei denjenigen Beifall gefunden, die dadurch ein Utile gerettet glauben, und denen esLabsal ist, Zürich und Bern ohne Gnade an eine dcmüthigendc Ceremonie gefesselt zu halten, l4> sj Ii. Unter dem letzten Friedenist der den bayerischen Erbfolgckricg beendende Teschnerfricde, abgeschlossen am 18, Mai 1779 zwischen Maria Theresia undFriedrich il,, verstanden.
Zu Abschied 16, (Seite 19,)
«. Höchste Gewaltschlüssc gleichbedeutend mit Landsgemeindebcschlüsse,
Zu Abschied 28. (Seite 24,25.)lk. Die allgemeine Landesvcrsammlung im Wallis wurde Landrath genannt und versammelte sich jährlich zwei Male, >n>Mai- und Christmonat, «. Der Bund oder das Bündniß Ludwigs xiv. mit der Eidgenossenschaft und den zugewandtenOrten, vom 24, September 1K6Z, wird unter den Beilagen des sechsten Bandes der amtlichen Sammlung der Abschöbegedruckt erscheinen.
Zu Abschied 31, (Seite 27, 29.)zx. Unter Geleit oder Gleit verstand man in der Grafschaft Baden den Zoll, der daselbst von Wein, Getreide, Butter,Käse, Pferde», Vieh, Fischen, Metall, Tuch, Leder, Holz, Apothckerwaarcn, Hausrath u. s. f, bezahlt werden wußte. !>Die drei zu Bcllenz regierenden Orte, oder Uri, Schwyz und Nidwalden. jj Fraucnfeld, 24, Juli 1789. Bald hätte >vergessen zu verdeuten, daß Herr Landammann Suter von Appenzell an sämmtliche Herren Gesandte, namentlich an jeden Lo