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Bellenz, Bollenz und Revier.
1799. Nidwalden. Franz Alois Würsch, Landsfürsprech, von Buochs.
1792. Uri. Emanuel Schmid von Bellikon sll), Landsfürsprcch, von Altdorf.
179Ä. Schwhz. Joseph Franz Jnderbitzin sill), des Raths, von Ibach.
179«. Nidwalden. Joseph Alois von Matt, alt Landammann, von Stans.
1778.
Art. 1. Kirchcnvogt und Scckelmeistcr der Collcgiatkirchc St. Peter und Stephan zu Bellenz legendie Kirchenrcchnung ab. 8 1. ß 2. Der Spitalvogt und ein Dcputirtcr thun das Gleiche mit der SP>^rcchnung. 8 2. 3. Zwei Geschworne und der abtretende Landvogt legen die Kaminerrechnung vor.Einnahme beläuft sich auf 3729 Pfund 9 Soldi, wovon dem Landvogt und seinen Offtcialcn zwei Dritte!zukamen, während die drei Hoheiten von dem noch übrig bleibenden Drittel nur 422 Pfund erhielten,da vorher noch die Gesandten, der Landschrciber, Fiscal, Kanzler, Schloßchirurg, die Castcllane, llcbc»rcuter, der Groß- und die Stadtweibcl, die Fran Landvögtin, die Frau Landschreiberin, die Frau desGroßweibclS u. s. f. mit größern oder kleiner« Summen bedacht wurden. 8 3. ji 4. Die Zollrechnungwird durch den Zoller abgelegt. 8 4. ß 5. Besichtigung des Canals im Stadtgraben zu Bcllcnz. 8 ^ ^6. Befehl, die Mauern längs desselben zu säubern. 8 6. ß 7. Untersuchung einiger Thorthürmc. 8 ^8. Auftrag zu Wetterführung der Ravclinrcparation. 8 8. ß 9. Bcaugcnschcinigung der Graben innazzo. 8 9. ß 10. Der üble Zustand der Straßen auf luggarnerischcm Gebiet am Ausgange des Bellendtcrritoriums wird act ivterenllum genommen. 8 10. ß 11. Befehl, die „Wühre" in Cadossola zuriren. 8 11- >! 12. Auftrag, das Bett des Baches Dragonata zu säubern. 8 12 u. 13. ß 13. Die „BiMzu Monticcllo durch den Landvogt und sein Officium oder Amt soll in Zukunft unterlassen werden. 8 1^' ^14. Auftrag, die obgenannte Kirchenrechnung von nun an besser zu spccificircn. 8 15. ß 15. Aehuli^Befehl in Betreff der Kammcrrechnung. 8 16. >! 16. Wunsch der urnerischcn Gesandtschaft, daß die 8^sprechen bei Civilprocessen in italienischer Sprache plaidircn möchten, damit die Parteien den Verhak'lungcn folgen können, worauf die Gesandten von Schwhz und Nidwalden erwicdcrn, auf den 3^rechnungen zu Lauis und Luggarus werde gleichfalls in deutscher Sprache plaidirt, auch erfordere ^Ehre und daS Ansehen eines „ Landcöfürstcn", daß die Unterthancn ihre Begehren in seiner SP^vorbringen, mithin könne dieser nicht gezwungen werden, diejenige der Unterthancn zu gebrauchen. 8 1 ,17. Uri verlangt, daß die in hohem „Preis" angelegten Capitalicn gleichfalls in solchem, wie dietiefem „Preis" in tiefem abgelöst, in Zukunft aber alle Capitalicn nach der dritthalbörtischcn ^9^0von 1770 angclichen werden sollen. 8 18. ß 18. Schwhz wünscht, es möchte dem Großwcibel, um ^bei Verrichtungen auf dem Lande als obrigkeitlichen Untcrbeamtcn auszuzeichnen, ein anständiger Schmit den Ehrenwappen der drei regierenden Stände auf hoheitliche Kosten gegeben werden. 8 19. !l 19- ^der Regen; der Stadt und Vogtci Bellen; bei Erneuerung der „ Eötimi" die Güter nicht vermesstmüssen, sondern bloß die Namen der Besitzer abändern zu dürfen. 8 20.
1771».
Art. 20. Ablegung der Kirchcnrechnung. 8 1. !! 21. Ablcgung der Spitalrechnung. 8 2. !!legung der Kammcrrechnung. 8 3. ß 23. Ablegung der Zollrechnung. 8 4. ß 24. Befehl, den Stadtgra ^canal bei der deutschen Pforte besser auszuschöpfen. 8 5. » 25. Auftrag, beim Wirthshause zur Sonne, ^einem Stalle am Portun und bei der neuen oder Lugzarncrpforte „die Materie" wegzuschaffen. 8 6-"