August 4797. 267
^Zburg verabfolgen ließ, wovon die Städte Baden, Mellingen und Brcingartcn hundert und zwanzig^ucke käuflich an sich gebracht haben. Da von den für die SicherhcitSanstaltcn erhobenen GeldernMehrcrc hundert Gulden vorhanden sind, so wird dem Landvogt anbefohlen, daraus etwa fünfzig' Mten für künftige ähnliche Fälle anzuschaffen und sie in dein geräumigen Zcughause der Stadt Baden^»bewahren. H l<). <?. Den diesem Beamten auf der letzten Jahrrcchnung gegebenen Auftrag zuFertigung eines historischen Protokolls über die errichteten Salvegardcsäulcn in den ennctrhcinischcn^lschaften hat derselbe zwar vollzogen; allein es sind von schwarzenbergischcr Seite in dem projcctirten. l ruiueiit Bcräudcrnngcn angebracht worden, daß der Landvogt darum angegangen werden muß,neuen Entwurf mit Berücksichtigung der unwesentlicher» Wünsche der schwarzcnbcrgischen Regierungd^ und ihr zuzustellen, ll. «I. Es wird angezeigt, daß schon im letzten Spätjahre die Zahlfranzösischen Emigranten und Priester sich beträchtlich vermindert, und seitdem immer geringer>rj/ ^ilo weil mehrere nach Frankreich zurückgekehrt seien, thcilö auch weil Deutschland sich ihnenk>>rd^ öffnet habe. Den Landvögtcn von Baden und des untern Freiamts, wie den MunicipalstädtcnUnd ungeachtet empfohlen, ferner ein sorgfältiges Augenmerk aus die Zurückgebliebenen zu richten,^ ^ Verflechtungen Anlaß geben könnten, ohne anders wcgznweiscn. k 12. «d. Lautvon der letzten Jahrrechnung bis zum Herbst etwa drei- bis vierhundert Mann für dasdx,^!^ ^ourteil vorschriftsgcmäß nach Baden gebracht und von da weiter geführt worden; nachoder Depot gänzlich auf, weil entweder das Regiment sich genugsam vermehrt
leld^ ^ ^vnvcnicnz sich geändert hatte. H 14. k. Hinsichtlich der Verfügung der Tagsatzung zu Frauen-beid Aufhebung der Personalabgabcn und Zölle von den französischen Juden wird sowohl denk" Landvögtcn, als den in diesen Herrschaften gelegenen Municipalstädtcn durch die Grafschafts-^ei Mitthcilung gemacht. H 16.
Mau sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenhciten und Rapperschwcil:
» ^ ""Rechnung. Art. 7«. Polizeiliches. Art. 213. Klöster.
" ä4 s, Lv. „ 136. Münzwesen. „ 225. Loeales.
>, ^ondrechtssachcn. ,, l55. Straßcnwesen. „ 229.
... . ,, l8l. .. „ 23».
' polizeiliches. ,, 212. Klöster. ,, 236.
M.l3.36.
Ach Unteres Freiamt.
Beeidigung von Beamten. Art. 48. Polizeiliches. Art. 107. Münzwesen.
... -> ,, „ ,, 62. ,, ,, 124. Straßenwesen.
Uwtsrechnung. „ 90. Fall. 133. Neust.
Rapperschwcil.
Art. 9. Huldigung. Art. 13. Huldigung.
245.
Äahrrechnllng der die Vogteien Lauiö und Mendris regierenden Stände.
Lauis, im August 1797.sStaatKarchiv Zürich.1
Zürich. Leonhard Zieglcr. Bern. Carl Victor von Bonstettcn, des großen Raths.Nebe/'!' Joseph Martin Leodegar Amrhhn. U r i. Joseph Maria Schmid. S ch w y z. Franz ffavcr' ks Raths und alt Landvogt zu Gaffer. Obwalden. Johann Nicodem von Flüe, alt Land-
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