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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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?54 Juni bis August 1797.

sicgel verkauft werde, wird der Fürstabt eingeladen, mit dem verkauf sistiren und über den Verfasser u»den Drnckort Nachforschungen anstellen zu lassen, auch ergeht an den Bürgermeister der Stadt St. Galft»das Ansuchen, daselbst den Dcbit von Schriften zu hemmen, welche auf die St. Galleuschcn Angelegt'hcitcn Bezug haben. «. Fünfte Sitzung, 24. Juni. Die Ammäuner des Obcrbcrgeramteö sprechen ^Verlangen nach den von dem Fürstabt ihnen seit der Fraucnfelderconfcrcnz zugesicherten Gerichtswegans, und die Repräsentanten verheißen deshalb mit ihm zu reden. — Vorgesetzte aus dem gleichenwie aus dem Landshofmeisteramt beschweren sich über den Pfarrer Burgstaller zu Brüggen, der in offt»^'Wirthshausc über den verstorbenen Fürstabt und Alle, welche den Vertrag von 1795 geschlossen, ^injuriösesten Aenfterungen sich erlaubte. Sic bitten um Untersuchung und Satiöfaetion, woraufversprochen wird, ihr Anliegen dein Richter zu empfehlen, f. Sechste Sitzung, 25. Juni. Die Rcpräft"tauten begeben sich zum Fürstabt nach Rorschach, wo sie über zwei Stunden mit ihm confcrircn unddie Wünsche der Landschaft wegen Landcsausschüsscn und VertragSerlänterniigen nachdrücklich cmpss^'Der Fürstabt beschwert sich iudeß, daß Er Alles, das Volk aber Nichts thun solle, und spricht tBesorgnis aus, jede Nachgiebigkeit möchte schlimme Folgen nach sich ziehen. K. Siebente Sitzung, 23.Den Vorgesetzten des Gossaucr- und LandshofmcistcraintcS, welche wünschen, es möchte wegen des ^waffnungsgcschäftcs keine Untersuchung statt haben, wird erwiedcrt, man müsse der Sache uuninchr ^Lauf lassen. I». Achte Sitzung, 29. Juni. Da von fürstäbtischcr Seite noch keine Erklärung überfür Beruhigung des Landes zu ergreifcndcu Maßregel» erfolgt ist, wird der Fürstabt bei einer in St.stattfindenden Unterredung hieran erinnert, in Folge deren er verheißt, ernstlich daran denken zuI. Neunte Sitzung, 99. Juni. Die fürstäbtischc Deputation reicht eine Note ein, worin das Stift tzu Fcsthaltuug des Vertrages von 1795 erklärt, zugleich aber beifügt, daß ihm eben so sehr anHaltung des schirmörtlichen Spruchbricfes von jenem Jahre und der Erläuterungen gelegen seinIt.. Zehnte Sitzung, 1. Juli. Auf eine abermalige Note der fürstäbtischcn Deputation glaube»Repräsentanten um deren unbestimmten und weitgehenden Inhaltes willen keine schriftliche Gcgcnäußt ^geben zu können. I, Eilfte Sitzung, 2. Juli. Der Repräsentant von Zürich rclatirt, er habeden Fürstabt persönlich den Wunsch ausgesprochen, es möchte künftig eine bestimmtere und dadurchzum Ziel führende Sprache in den Aeußcrungcn der Deputation beobachtet werden, welches der 55 ^verheißen und zugleich versprochen hätte, cinSwcilcu nicht nach Whl sich zu begeben, «iSitzung, 3. Juli. Kücuzlc, in Bcglcit von sechözchn Vorgesetzten, verlangt entweder Rückgabe ^Gcrichtssicgcl oder daß auf ucuanzuschaffcndcn zwar der Bär, als das landesherrliche WaPPt-Hauptsache ausmachen möge, die Ausfüllung des Schildes „ohne Revers und weitere Vorzeigung"den Gerichten überlassen werde, i». Dreizehnte Sitzung, Nachmittags. Den Bemühungen der Rcp^tauten gelang es, die Abgeordneten zu Ausstellung eines Reverses zu vermögen, dahin gehend, daß^Sicgel nur zu gerichtlichem Gebrauche diene» solle», — auch sie zu bereden, eine Zeichnungprojcctirtcn neuen Siegeln vorzulegen. «. Vierzehnte Sitzung, 5. Juli. Man berathet sichWeise, wie das bevorstehende Erläntcrungsgcschäft des Vertrages von 1795 zu behandeln sei. V' ^ .zehnte Sitzung, Nachmittags. Die fürstäbtischc Deputation sucht zu beweise«, daß der von demHerrn vorgeschlagene Zusammentritt ein Act sei, wozu er gar nicht verbunden gewesen wäre undsich besonders gegen alle Antastung des H 13 im frauenfcldischcn Urthcilspruch, worauf die ^ep^ ^tantcn die Gefahr jeder neuen Zögernng darzuthun sich bemühen und die Erwartung aussprecht'