Druckschrift 
8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
Seite
156
Einzelbild herunterladen
 

156

Mai 179l.

von Glarus wegen des Henggclgicßens zu vernehmen, welche Gesandtschaft verheißt dies ihren Obernhinterbringen. Man vereinigt sich nun dahin, den Kommittenten über das Verhandelte ausführlich^Bericht zu erstatten, und findet, wenn Glarus zu dem folgendermaßen projectirten Durchschnitte

Köster

seine Einwilligung gebe, sei dies beförderlichst Schwhz mitzuthcilcn, und ebenso wäre, wenn dieserdem vierten Project wieder beitreten sollte, hicvon schleunige Anzeige an Zürich zu machen, damit dic ^nöthigen Arbeiten beginnen können, v. Dem Ingenieur Spittclcr wird für das von ihm mit GeschOlichkcit und größter Oekonomic ausgeführte Werk das Wohlgefallen bezeugt. — Die Gesandten erhaltvon den Abgeordneten der Gcnossamc Tuggen die Erklärung, daß dieselbe gegen einen jährlichen ^trag von Seite des Schiffamtes sich verpflichte, die in ihrem Bezirke befindlichen Wuhrc, Reckwcgc ^Brücken an der Spettlinth gehörig zu unterhalten, doch nur während der nächsten drei Jahre, nachVcrsluß der Gcnossamc freistehen möge, diese Verpflichtung abermals auf sich zu nehmen oder von babzulehnen. Die Gesandten, unter Vorbehalt der Ratification, kommen mit Tuggen übercin, daßjährlich von dem Schiffamte siebzig Gulden zu bezahlen seien, f. Auf das Ansinnen an gcna'^Gemeinde, den Reckwcg vom Schlosse Grhnau über das Staffclricd käuflich abzutreten, glaubt diesamc eine Entschädigung von 350 Gulden fordern zu dürfen, weil ihr durch die Ncckpfcrde, welche^fruchtbarsten Boden zu betreten haben, ziemlicher Schaden erwachse. Zürich und Glarus, zwarInstruction, finden das Begehren billig und nehmen es ack roloroullum; auch der schwhzcrischc Gcst'^hält dafür, daß diese Entschädigung den Tuggenern gebühre, verwahrt sich übrigens vor diesfallsAuslagen, da sein Stand hicvon keinen Nutzen zu gewärtigen habe. Schwhz wird nun von Seite dbeiden andern Stände ersucht, durch eine öffentliche Kundmachung dafür besorgt zu sein, daß die GenoßtTuggen vor Schädigungen durch die Reckcr und Rcckpfcrde möglichst gesichert bleibe. K. Zürich " .Schwhz verlangen von Glarus seinen Antheil an den zweiten, auf 730 Gulden sich belaufenden Zu^"für das mehrcrwähntc, durch Spittclcr ausgeführte Werk. Der Gesandte crwiedcrt, da seinen