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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Juli 178«.

Glaubensgenossen werden die gleichen Beisteuern wie im Jahre 1786 zuerkannt. (Auf die Anzeige de»baselschen Gesandten, daß der zu Carlsruhe angestellt gewesene reformirte Pfarrer gestorben, und ke>»schweizerischer Geistlicher an seine Stelle gekommen sei, fällt in den Abschied, der Steuerbetrag für diese»Ort werde nunmehr zum letzten Mal gegeben.) 8 2 bis 17.

Zürich, Schwhz und Glarus.

e. Da die für Schiffbarmachung der Spettlinth vorgeschossenen 8228 Gulden mit MartinStag 17^aufgebraucht waren, Glarus aber sich weigerte, an die zu Vollendung des Werkes noch erforderlich»»3260 Gulden etwas zuzuschießen, mußten die Arbeiter abgedankt werden. Die Gesandtschaften von Züriüund Schwhz sprechen ihr Bedauern hierüber aus, und erklären die Bereitschaft ihrer Hoheiten zu prop»»'tionirlichen neuen Bcischüssen; allein die glarncrische ist ohne Instruction und äußert, sei wenignung vorhanden, daß der von Glarus zu leistende Beitrag erfolgen werde, weil förmliche Landögcmeiiss^beschlüsse dawider und diese um so schwieriger abzuändern seien, als der Beitrag an die 8228 Guldenmit dem Vorbehalt bewilligt worden, daß man nicht mchreres von ihrem Stand verlange. Die Gesan^schaßten vereinigen sich dahin, es sei hievon den allseitigen Hoheiten Kenntnis zu geben. 8 23.

Zürich und Schwhz.

«I. Die schwhzerischc Gesandtschaft eröffnet, wenn Glarus beharrlich einen verhältnismäßigen Bcil»^verweigern sollte, sei sie instruirt, mit den Gesandten von Zürich sich zu berathen, ob nicht dasvollends ausgeführt und die Glarus zufallende Rata für einmal gemeinsam übernommen werden könnwferner auf welche Weise von letzterm Stand der gemachte Vorschuß zurück zu fordern wäre. Zürich,Instruction, nimmt dies all roferenckum. 8 24.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:

Landgrafschaft Thurgau.

Art. Kit. Landammann.

Rhcinthal.

Art. 38. Baurechnung. Art. 87. Zudicatur- u. Competenzzwiste. Ar». 238. Locales.

,, 50. Archiv.

Iii.

Jahrrechnung der die Grafschaft Baden und das untere Freiamt regierenden Stände.

Baden, 31. Zuli bis. August 1787.

»Staatsarchiv Zürich.I

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Ott; Salomon Hirzcl. Bern. Friedrich von Sinncr; Ema>u^Friedrich Fischer. Glarus. Johann Heinrich Zwicki; Joseph Felix Anton Müller.

Die schwarzcnbergische Regierung hatte bei dem Landvogtciamtc Baden a,»gefragt, ob das Vorhatdes Müllcrö zu Rhcinheim, seine Schiffmühle in eine auf Pfahlwcrk im Rhein feststehende Mühleäildern, auf der jenseitigen Rhcinhälfte Mißvergnügen veranlaßen möchte. Es wurden deßhalb bei d»Schiffte,»tcn von Schaffhauscn, Egliöau und Zurzach Erkundigungen eingezogen, aus welchen hcrvorgi^daß dadurch nicht bloß für die Sicherheit der Schifffahrt, sondern auch wegen dem zu besorgend»»Anschwellen des Wassers für die Gemeinds- und Particulargütcr zu Zurzach höchst nachthciligcentstehen könnten. Das Landvogteiamt wird nun beauftragt, der schwarzcnbergischcn Regierung anzuzeiß^'man müsse das fragliche Projcct, selbst wenn cS modificirt werden sollte, von der Hand weisen. 8