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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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September t780.

zugestanden, der Republik Genf aber „die Porten" offen behalten werde. Zürichs Gesandtschast nntcr-stützt diese Empfehlung nachdrücklich. Den Gesinnungen der Stände Zürich und Bern stimmen durchausbei: Evangelisch Glarus, Basel, Schaffhauscn, Außcrrhoden, Stadt St. Gallen und die Stadt Biel, miiRcstrictionen Luccrn und Solothurn; dagegen sind es abermals die Stände Uri, Schwhz, Ob- und Nid-walden, sowie Jnnerrhodcn, die den Anzug von Bern lediglich ack rskeronckum nehmen. Freiburg uudWallis beziehen sich auf ihre frühem Aeußcrungen, wollen jedoch alles gleichfalls a<> rekerenckum uchmcUwelches auch Zug uud katholisch Glarus verheißen. K 5.

Xlll Orte, Abt und Stadt St. Gallen, Republik Wallis und die Städte

Mühlhauscn und Biel.

t. Nach Anhörung des über diese Konferenz abgefaßten Abschiedes, doch nicht wenig bestürzt übelden unvermutheten Ausgang derselben, verabschciden sich die Gesandten nach frühern Beispielen bei dc>»Botschafter, bei welchem Anlaß Bürgermeister Orell die Rede in französischer Sprache hält, die der Bot-schafter auf das höflichste beantwortet und die Gesandten noch zur Tafel einladet. H ll.

Zürich und Bern.

K. Die zwischen dem Fürstabt von St. Gallen einer- und dem Rath und der Bürgerschaft zu Lichtcu-stcig anderseits sich erhobenen Anstände, an deren Beilegung Zürich und Bern schon vielfältig gearbeitet,konnten bis jetzt nicht nur nicht beseitigt werden, sondern es haben der Rath und die Bürger zu Lichtcn-stcig, von denl im badischen Frieden ihnen eingeräumten Recht Gebrauch machend, die Stände Zürich,Bern und Basel um die Uebcrnahmc des Richteramtcs angesprochen. Zürich und Bern hatten deshalbihre Gesandtschaften mit Instructionen verschen, weil aber der fürstäbtischc Gesandte vcrdcntet, daß sei»Herr noch keine Stände um Uebernahme des Richteramtcs gebeten habe, so ersuchen sie ihn, sich bei Haustzu bemühen, daß die Streitigkeiten auf gütlichem Wege beendigt werden möchten. Der Gesandte verheißsein Möglichstes zu thun, insofern von der Stadt Lichtensteig auf eine anständige Weise entgegengekommenwerde. Bei dieser Lage der Sachen unterlassen die Gesandten von Zürich und Bern einsweilen uffdenjenigen von Basel hierüber einzutreten. § 7.

Zusammentritt der katholischen Gesandtschaften

während obiger Conferenz am 25. September 1780.

IStaatSarchiv Lueern.Z

t». Die schwhzerischc Gesandtschast beschwert sich, daß das bei Erneuerung des Bundes von 177?den katholischen Ständen abermals zugesicherte burguudische Salz zurückbleibe, und die fraglichen Liesterungen, ungeachtet der französische Botschafter ans dicsfällige Vorstellungen entsprechende Antworten crthcilt,fortwährend ausstehen, indem die Fcrmicrs die Unmöglichkeit vorschützen, bei anhaltend trockener WittcruPund daher unergiebigem Pfanncnwcrk die katholischen Orte mit dein erforderlichen Salz zu versehe»'Schwhz bittet daher um Abgabe eines Mcmorialcs in gemeinsamem Raulen an den Botschafter. Luccr»,Uri, Ob- und Nidwaldcn und Solothurn, welche Stände ebenfalls von einem beträchtlichen Rückstandburgundischcn Salzes reden können, sowie Zug und Glarus, die dieses Salzes halben in einer bcsondcffLage sich befinden, wollen Schwhz entsprechen. Frciburg kann zu einem, doch nicht gar dringende»Memorial ebenfalls Hand bieten, äußert übrigens, die über den Zustand der Pfannen von Salinö u'ff