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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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August 1780.

Landammann. Schwhz. Joseph Dominik Jütz. Obwaldeu. Joseph Jgnaz Stockmaun, alt Land

ammauu und alt Landvogt zu Lauis. Zug. Johann Caspar Binzeggcr, des Raths. Glarus. Caspar

Fridolin Landolt, Seckelmcister und alt Landvogt zu Gastcr. Basel. Johann Jakob <>e Rudolf Frei,

des kleinen Raths. Fr ei bürg. Franz Peter Niklaus Chollet, des kleinen Raths. Solothurn. Urs

Friedrick) Gugger, des jungen Raths. Schaffhauscn. Tobias Pfistcr, des großen Raths.

t». Wegen der Kirchenimmunität erfolgen die fr ü Hern Aeußerungen. z s. ß». Auf den Anzug

Freiburgs erhebt der Shndicat das im letztjährigcn Lauiserabschiedc betreffend die Schreiben an fremde

Minister u. s. f. Enthaltene zum Beschluß. § ck. «. Die Häupter der lll Bunde hatten sich im Jul>

mit einer Klage gegen den Pächter des Zolles bei Ponte Tresa an die Xll Orte gewendet, indem derselbe,

zuwider der alten Uebung, wie einer Convention von 1635 oder 1630, den Zoll für jedes auf die Alpci>

gehende Schaf von einem halben auf einen ganzen Soldo erhöht habe, weshalb nun der Shndicat den

Hoheiten ein Antwortschreiben durch den Abschied hinterbringt, worin man liest: „Es ergebe sich, daß der

Zollpächtcr zu Abfordcrung eines Soldo vom Schaf sich berechtigt glaube. Allerdings habe er den Zoll

herabgesetzt gehabt, damit die Schäfer eher bewogen würden, sich dieser Straße zu bedienen, und die

Wiedererhöhung desselben sei nur darum erfolgt, weil zu mehrern Malen eine viel kleinere Anzahl Schafe

zurückgeführt worden sei, als von den Bündnern auf die Berge getrieben wurden, mithin, um den Zoll

zu umgehen, Verkäufe stattgehabt haben müssen. Der Shndicat habe nun dem Zollbcstchcr für einmal

anbefohlen, sich an die alte Uebung zu halten und von derselben ohne besondern Befehl nicht abzuweichen.

Auch wäre es wünschbar, von der Convention, die hierorts unbekannt sei, eine Abschrift zu bekommen." H 1^

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenheiten:

Vier ennetbirgische Vogteien überhaupt.

Art. 16. Landrcchtssachen. Art. 25. Landrechtssachen.

Lauis und Mendris.

Art. t8Z. Münzwesen.

Lauis.

Art. Sit. Beamte. Art. 288. Abzug.

„ 233. „ „ 283. Polizeiliches.

„ 265. Kammerrechnung und Taxen. „ 3V4. Zustizsachcn.

„ 284. Markensachen. „ 3t2. „

Mendris.

Art. 4t7. Beamte. Art. 435. Beamte.

„ 426. „ „ 433.

:«».

Iahrrechnung der die Vogteien Luggarus und Mainthal regierenden Stände.

Luggarus, im August 17M.

lStaatSarchiv Zürich.)

Gesandte: Die Gleichen wie auf der Iahrrechnung zu Lauis.

Man sehe:

Vier ennetbirgische Vogteien überhaupt.

Art. 3. Landvögte. Art. 25. Landrechtssachen.

Luggarus.

Art. 553. Markensachcn. Art. 6tt. Zollsachen. Art. 647. Localcs.

» 564. Gemcindssachen. ,, 63V. Stifte und Klöster. „ 66t.

Mainthal.

Art. 682. Landvögte. Art. 7t2. Marktbegehren. Art. 716. Kirchensachcn.

Art. 6t. Iustizsachen.

Art. 315. Iustizsachen.„ 338. Straßenwcscn.„ 333. Personelles.

Art. 456. Zollsachcn.