Stände.
Evangelische:
Zürich, eidgenössischer Vorort.Bcrn.
Glarus, evangelischer Landcstheii.Basel.
Schaffhausen.
Appenzell Ausierrhoden.
Katholische:
Luccrn , Vorort für alle rein katholischen Angelegenheiten.Uri.
Schwyz.
Untcrwalden ob »nb nib dem Walb.
Z"g-
Glarus , katholischer Landestheil.
Freiburg.
Solothurn.
Appenzell Jnncrrhoben.
Zugewandte Q r t e.
.1. Solche, welche die Tagsatzung regelmäßig oder zeitweise beschickten:
Evangelische: Katholische:
Stadt St. Gallen. Fürstabt von St. Gallen.
Zugewandter Ort von Zürich. Bern. Luccrn. Schwyz. Zug und GlaruS. Zugewandter Ort von Zürich. Lucer». Schwyz und GlaruS.
Stadt Biel. Republik Wallis.
Zugewandter Ort von Bern. Freiburg und Solothurn. Zugewandter Ort von Bern und de» VII katholischen Stünden.
d. h. Lucern, Uri, Schwyz. Untcrwalden. Zug. Frciburg und Solothurn.
Stadt Mühlhauscn.
Zugewandter Ort der evangelischen Stünde.
k. Solche, welche die Tagsatzung nicht beschickten:
Evangelische: Katholische:
Republik Genf. Fürstbischof von Basel.
Zugewandter Ort von Zürich und Bern. Zugewandter Ort der VII katholischen Stände.
Fürstenthnm Neuenbürg und Grafschaft Valangin. Kottweil.
Zugewandter Ort von Bcrn. Lucern. Frciburg und Solothurn. Diese schwäbische Stadt, früher zugewandter Ort aller Stünde, ward
später von den meisten Orte» als nicht mehr zum Bunde gehörendbetrachtet.
Paritätischer:
Republik Graubündcn.
Zugewandter Ort der Vlil alte» Orte. d. h. Zürich, Bcrn, Luiern, Uri. Schwyz. Untcrwalden,
Zug und Glarus.