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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1l)34 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1749,

den, den Riale di Daro in den frühern Schranken zu leiten, ohne daß der alte ordentliche Lauf gcsp^ ^den dürfe. 8 14. ß 404 Für die Besichtigung der Straßen im Thal Morobbia soll bloö die von A ^stipulicrte Taxe vom Zöllner zu Bellcnz bezahlt werden und nichts mehr an Mahlzeiten. Der La» ^ ^dicst dem Zöllner zu insinuieren. 8 15. ß 402. Uri findet cS unanständig, daß über dasBen SOLanvsgemcindenabgcrathcn" und gemehrt werde, und trügt darauf an, daß man den Landvögten »>^ ^Regale oder auf eine andere Weise dafür entsprechen möchte. Schwyz findet ebenfalls unpassend,Untcrthan so zu sagen über des Landvogtö Aufführung richte. Nidwaldcn will es bei der alten Uebnng ^ ^und das um so mehr, da die Landvögte dadurch in Schranken gehalten und dann gebührend belohnt8 Iii. ß 40 t!. Auf den Anzug der Gesandten von Uri, daß denen auf der Riviera gestattetValcrani oder Mitgcmeinder anzunehmen, wird einmüthig gut befunden, dicß den Angehörigen derOrte zu gestatten, doch so, daß es den Angenommenen keineswegs zur Naturalisation dienen,

vom Zoll erinneren soll; sie sind von den Hoheiten ganzlich als Fremde anzusehen und sie können ku»e^ ^

gien genießen, welche den Hoheiten zum Nachthcil gereichen. Diesen Bestimmungen sind sowohl tU ^ ^Jahren angenommenen als die künftig anzunehmenden unterworfen; dicß ist den Landvögten und ^hörigen zu nvtificicren. Diejenigen, welche künftig angenommen werden, müssen den Hoheiten »ani n'l ^

werden. 8 17. ß 40Ä. Die Gesandtschaft von Uri berichtet, daß die von Bellcnz denen auf der

muthcn, dieFürleüthy" daselbst zu bezahlen, dessen sich die letzter» beschweren. Es wird einmüthig g ^den, denen zu Bellcnz vorerst die Briefschaften abzufordcn, durch welche sie sich dazu berechtigt gm" ^» 4 0k5 Die von großem Wasserschaden heimgesuchte Gemeinde Molcno bittet um eine Beisteuer. z»auf 30, Schwyz und Nidwaldcn aus 13 oder 24 Zechinen an; 24 werden vorgezogen, da der ^ ^ ^Mailand 48 oder 2«) soll gesteuert haben und cS dem Laudeshcrrn gezieme, etwas mehr zu steuern- er4 Ott. Schwyz trägt darauf an, dem Landöstatthalter Felir LcontiuS Kaiser für die Mühwaltung,bei Besichtigung des von Poleggio angelegten großen Wuhrö und wegen Anfertigung eines Wam ^hat, eine gebührende Rccognitiou zu verabfolgen. Die Gesandtschaft von Uri referiert, die von Nid>^ ^klärt, daß ihre gn, Herren und Obern ihrem geliebten Mitrath dafür anständigermaßen zu begcgwerden. 8 20. Absch. 58.

Art. 4tt7. Nach dem eidgenössischen Gruße wird Alt-Landammann Beßler ersucht,

47. März angesetzten LandSgemcinde dem ganzen Landvolk in Bollenz nachdrücklich vorzustellen, wuder LandSgemcinde von 4743 einen Irrweg eingeschlagen, sich vergessen und unter Geschrei sich gs st^aufgeführt und sogar den schuldigen Eid gegen seine so gnädigen Hoheiten nicht habe leisten wolle»- ^daher die Gesandten von den Ständen abgeordnet worden, um es wiederum zur Ordnung zui^zu ermahnen, dergleichen unbesonnener Frechheiten künftig sich nicht mehr schuldig zu machen.

Beßler bei der Anrede das Volk nichtliebe" odertreue Unterthanen" nennen, und erklären, daß v» -nach dem Laute der Statuten die Macht haben, über jeden Artikel derselben zu disponieren, dBei der Ankunft werden die Gesandten von Tcnentc Carlo Domcnico Andreazi und sieben andern - ^in demüthigcr Submission bencventicrt; dieselbe» erklären sich zu allem ganz bereit, was, wie ^

' sandten disponieren und zwar mit Hab und Gut, Leib und Blut, und werden dann mit der l^r 'lassen, daß man sie als wahre Unterthanen ansehe. 8 2. ß 100. Die Angelegenheit deS DO" . ^(Folio 39 der Statuta von Bollenz) nimmt man .all i-aloi-nnckum. z 3. ß 440. JnstructionSgO»Landvogt Kaspar Dominicuö Gut bei seinem Amtöcide darüber verhört werden, wie cS bei letzter