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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Grafschaft Sargans. 755

^and d» -

>«r^ . . Hoheiten zu Lehen herrührenden" Alpen herkomme, so wird 'derselbe beauftragt, dafür zu^ ^ Alpen in bessern Zustand geseht werde», und darauf Acht zu haben, daß kein Betrug bei Ent-^h>, ^ OhmgcldS (5 Bähen vom Fuder) unterlaufe. Absch. 28, 8 45. jj 3«. (1747.) In

Rechnungögeld und den Lohn dcS Boten, welcher dem Landvogt die Citation für das Syn-^ner ist beschlossen, daß dieselbe» nicht zu einer hohem Summe als früher angeseht werden sollen.

Ansicht, daß als Reisegeld aus das Syndicat für die Landvogte eine bestimmte Summeh/" Der Landschreibcr wird beauftragt, auö den Rechnungen eines RegierungSumgangcö einen^ »ex anzufertigen und Zürich einzusenden. Absch. 39, 8 4t). 37. (1748.) Dieser Auszug

^ d ^ Gesandte für Taxation stimmen, andere cS beim Alten bewenden lassen wollen, wird

Obrigkeiten hintcrbracht. Absch. 49, 8 53. ß 38. (1749.) In Beziehung auf eine zu fixierende^ es Reisekosten der Landvögtc äußern sich alle Gesandtschaften außer Zug instructionSgcmäß, daß^^4 zv. bewenden lassen wolle; Zug stimmt für eine bestimmte Taxe. Absch. 62, 8 45. jj 31».

s»ld^ ^Abschreiber Gallati und seinem Bruder, dem Landöhauptmann, schuldig gewesenen 2t)t)^ de», i, dermaligcn Landschreibcr gegen Aushändigung einer Obligation übergeben worden. Sic^'^51 / ^"verleibt und daö Interesse i» den landvogteilichen Rechnungen angezeigt werden. Absch.

(^755.) Der Landschreibcr zeigt an, daß er diese 2t)t) Gulden auf Martini bezahlen werde,^'""stragt, sie an Zinsen zu legen und in das Muraltische Urbar einzutragen. Absch. 144,^ ^ Fol '> Bis. künftiges Syndicat soll berichtet werden, wo und wem ein Capital von 200 Gld.,

^uskaufs einer Kindertheilnng zu Wallcnstadt den Hoheitenangefallen ist", gegen gutewerden könnte. Absch. 291, 8 50. » «2. (1769.) Diese 200 Gld. soll ein Landvogt^1. sj.^^cbcn und dafür alle zwei Jahre der Hoheit 20 Pfund Interesse verrechnen. Absch. 306, 8 69.

es bei obiger Bestimmung verbleiben; künftig soll dieser Artikel aus dem Ab-werden. Absch. 316, 8 66.

3 Beamte.

a, a. Landschreiber.

^749.) Dem Landschreibcr wird ein Monitorium crthcilt wegen Insubordination gegenüberch ^nilj" ^ 44. ß «3. (1750.) Der Landschreibcr zeigt an, daß die beiden GüterMalcrfa"

'^^che des LandschreibcrS Gallati Sohn im Besch gehabt, zur Landschrciberei gehören, und>>i, derselben geseht habe; ferner bestehe auch eine Tradition, daß noch ein Ried

^ ^ dermalen nicht zu finden sei. In Folge dessen wird der Landvogt beauf.

sich ^ unter>uchcn und darüber zn berichten. Absch. 73, 8 49. jj <»<i. (1752.) Der Landschreibcr>liz Sargans ihm nicht gestatten wollen, sein Vieh, daö er auf den obrigkeitlichen-

I! li'^ Syndicat erklärt, daß ihm dieß nicht z;i verweigern sei. Absch.

»i, ^ a» ' 1l757.) Der Landschreibcr hatte auf einem zur Landschrciberei gehörigen Stück Land,v> " Privateigenthum gehörigen Weingarten stößt, Reben gepflanzt und bittet, man möchte

AuSmarchung des hochobrigkcitlichcn Weingartens ihm hochobrigkcitlich bestätigen.^>d ^^alt beauftragt, und insofern alles richtig erfunden wird, soll cS dabei unter Ratifica^

^ de», ^'bsch. 171, ^ 50. ^ (1758.) AuSmarchung und Beschreibung werden ratificicrt

ZU inserieren. Zugs Gesandtschaft nimmt die Sache -ick rokoronckum. Absch. 181, 8 60.