z 14 September und Oktober k767.
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Arbeit unter Aufsicht von Inspektoren vorzunehmen und später dieselbe zu erhalten. Nach dem Plane Mtollten die anzulegenden Canäle und die „Bergrädung" der Brope von dem bereits gemachten CanalLucenS und Villeneuve bis zu dem auch schon bestehenden Canal von GrangeS und dann von diesem biö'^den hinter F^tigny befindlichen natürlichen Canal in möglichst gerader Linie gezogen werden lind diese ^
Canäle die point« 6'app»? der vorzunehmenden „Vergrädung" sein. Den obengenannten Amtlenten wirb
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getragen, wegen der Vertheilung lind Erecution der Arbeiten die betreffenden Geineinden anzuhören, sich Ü'
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kundigen, wie hoch die Kosten sich belaufen, ob die Gemeinden im Stande seien, diese Arbeit allein
führen, was für Beisteuern erforderlich seien, lind darüber ihren Obrigkeiten Bericht zn erstatten.k. Die bernerische Gemeinde Granges und die freiburgischen Villeneuve und Surpicrrc hatten eine» ^ ^
wegen der Mitweidfahrt auf etilem Bezirk, der zwar in dem Spruch vom kl). November t432 beschritt"
dessen Beschreibung aber ungleich ausgelegt wird. Da die Ansgeschossenen von Villeneuve und Surpicw' 'einem gütlichen Vergleich nicht bevollmächtigt sind, wird den Ständen angcrathei^ Commissarien für b".Parteien zu ernenneii, welche trachten sollen, entweder durch Abgrenzung des gemcinweidigcn Bezirks oder
ein billiges Cantonnement und völlige Separation der Mitwcivschaften einen Vergleich zu Stande zn br>^
beim Mißlingen aber die Obrigkeiten davon zu benachrichtigen. Kommt vor Eröffnung des Weidga»S^Vergleich nicht zu Stande, so soll „keine Partei hinter der andern das Vieh weiden lassen". « 33.betreffenden Amtleuten wird aufgetragen, denen von Peterlingen und denen von Dompierre zu befehlt-einen, den Graben, welcher durch die Matten prv au 8ii« geht, den andern, den Graben „au marai»llori-k,? Vornsx und »u des illss" nach der Delimitation von 1746 sofort zu räumen! künftig Hab'"diese Gemeinden über die Räumung derselben zu verständigen. !i 34.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten!
Schwarzcnburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Marten überhaupt.
Art. 55 bis KZ.
Schwarzcnburg.
Art. 1K7 bis 170.
Orbe mit Tscherliz.
Art. Z2S bis 332.
Grandson.
Art. 432 bis 434.
Murtcn.Art. 760 bi» 775.
287.
Conferenz von Zürich und Bern.
Sokotyurn, 10. vis 15. Hctover 1767.
I Staatsarchiv Zürich.I
Gesandte: Zürich. Heinrich Escher von Kefikon, Statthalter; Johann Konrad Heidegger,Bern. Friedrich Sinncr, Alt Venner und Seckelmeister deutscher Lande; Beat Sigmund OugSburger, '^stmeister wälscher Lande