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Juli 1760.
wird .16 recommenclandum in den Abschied genommen, künftig eine Unterstützung von 50 Gulden jährlich ^geben. 8 16. «. Obgleich in Betreff des ckioit «l'aulmino im Laufe dcö Jahres keine Beschwerden eingegawsi"sind, so wird doch für zweckmäßig gehalten, diese Materie im Abschiede zu erwähnen, damit bei gelegenenumständen passende Maßregeln getroffen werden können. 8 17. 5'. Der Buchdrucker Johann Kaspar Zieg^in Zürich bittet um ein Privilegium exeluüivum für das von seinem Vater Johann Rudolf Zicglcr, Modersder Schulen zum großen Münster und Chorherrn, verfaßte Werklcin, betitelt: „Neu verfertigte Fest-, Kirchsund Hausgesänge, auch auserlesene Psalmen mit etwelche» andern auserlesenen geistreichen Liedern" in 8 'ferner auch für die „Verbesserung des ganzen LobwasserS, oder neue Ucbersctzung aller Psalmen Davids ^die gewöhnlichen Singwcisen gerichtet" in 8°. Sämmtliche Gesandte nehmen das Ansuchen ack roioroli'^et recammenckanckum. Die Stände wollen ihren Entschluß Zürich mittheilen. 8 18. K. Die Gesandstch^Berns stellt instructionsgemäß die von allen Gesandten unter Berdankung aufgenommene Anfrage, ob esfür die Eidgenossenschaft ersprießlich wäre, im Hinblick auf den seiner Zeit zusammentretenden Friedenscong^von Seiten der evangelischen Stände bei einem oder dem andern der evangelischen Potentaten mit demsuchen einzukommen, daß sowohl die Eidgenossenschaft und die zugewandten Orte, als namentlich „das eva"gelische Wesen" beim zu Stande kommenden Friedensschluß in Bedacht gezogen und in dem FriedenSverko»^nisse eingeschlossen werden mochte. Dieser Anzug wird in den Abschied genommen; die Stände haben ^Ansichten Zürich mitzutheilcn. 8 19.
Zürich, Lucern, Schwyz und GlaruS.
I». Dem Statthalter Joseph Waömer von Mellingen wird auf sein Ansuchen ein Fürwortschrck^an den Abt von St. Gallen wegen einer Forderung an das fürstlich sanctgallische Regiment Dunant ^geben. 8 20.
Zürich, Schwyz und Zug.
t. Die Gesandten von Zürich und Zug eröffnen instructionsgemäß die Beschwerde, daß Schwyz cntg^den eidgenössischen Bünden und Verträgen, welche alle freien Handel und Wandel und Durchpaß gewährtdie Verordnung gemacht habe, daß man diejenigen italienischen Viehhändler, welche im Zürcher- undgebiet Vieh gekauft haben, zu Brunnen so lange aufhalte, bis die, welche im Orte Schwyz gekauft ha^'abgefahren seien. Die Gesandtschaft von Schwyz erklärt, daß diese Verordnung wirklich bestehe; siedas Angehörte »<! rolorvnckum und versichert, daß ihre gn. Herren alles dasjenige thun werden, was ^eidgenössischen Bünde verlangen. Bei diesem Anlasse spricht sie auch den Wunsch aus, Zug möchte die ^schwerlichcn Neuerungen, welche es eingeführt habe, und über welche sich Schwyz in einem Schreib^,Zug bereits beklagt habe, ebenfalls abstellen, und verlangt, daß dieser Anzug von der zugcrischcn Gesandtmöchte hinterbracht werden. 8 22.
Zürich und Bern.
k. Die bernerische Gesandtschaft giebt der zürcherischen Kenntniß von den bemitleidenswerthen Umsi^' ^des Refugiantcn Jean La Font, welcher sich von den Galeeren habe befreien können, und stellt an ZürichVorlegung der Bittschrift desselben den Antrag, entweder von jetzt an diesem Unglücklichen eine Unterstützt ^kommeir oder ihn nach Absterben des vierundachtzigjährigen Guillaumc'Bock dessen Unterstützunglassen. Die zürcherische Gesandtschaft, ohste Instruction, nimmt den Antrag all rekmonckum ot rvcowt' ^ckum. 8 23. I. Die zürcherische Gesandtschaft bringt der bernerischen das Ansuchen des Blanchon,