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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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September 1756.

„unter Protection stehenden Ständen löbl. Republik Wallis auch keine Hülfe zu gewarten hätte." — Zweiten^erklären die Gesandten von Wallis, daß es in Beziehung auf die in dem Bunde versprochene Hülfleistung be>der 1728 gegebenen Erklärung sein Verbleiben hgbcn soll, jedoch mit dem Beifügen, daß kein Krieg obn<Ausnahme, wenn auch die Untcrthanen der katholischen Orte und ihrer Republik Wallis gegen ihre Lawdesobrigkcitcu sich auflehnen sollte», angefangen werden solle, ehe von allen im Bunde begriffenen Theilcn »>ügemcinsamci» Rath die Sache wohl überlegt worden, ob kein Mittel mehr vorhanden sei, den Streit in Mi»»tbeizulegen. Im Falle cincS nothwendigen Angriffs aber sollen alle im Bunde, begriffenen Orte, sowohl büentfernten als die nächsten, um Hülfe angegangen und von alle» die Waffen ergriffen werden; zugleich muisivon jedem um Hülse angegangenen Ort ein Abgesandter zum KricgSrath berufen werden. — Drittens stelle»sie die Frage, ob nicht de» Worten: „daß eö in Zerwürsniß mit den Unkatholischen allzeit ein der Religio»„anhängiges Geschäft angesehen werden solle", beigesetzt werden könnte: „wenn es Religionssachen betreffeWenn nämlich wiederum ein Generalbund erzielt werden könnte, so würde Wallis gerne Hand dazu bieten, »»^es erachte, daß ein solcher besonders für die in Diensten stehenden Völker ersprießlich wäre. — Nach reiflich^Erdauerung dieser drei Punkte halten es die Gesandten der sieben katholischen Orte für passend, über diestdrei Punkte keine Erläuterung zu geben, sondern eS lediglich bei de» Abschieden von 1631, 1696 nnd 17^bewenden zu lassen. Die Gesandten von Wallis geben sich damit zufrieden. 11 3. Die GesandtenWallis lassen sich vernehmen, daß, wenn Landlcute der katholischen Stände, die sich bei ihnen niedcrgclassi»haben, ihre Güter hineinziehen wollen, dieselben aus einigen Orten nicht erhalten können, wenn die Obrigke»in Wallis für sie nicht gutsprcche und rcvcrsiere; sie wünschen darüber Aufschluß zu erhalten. Die übrige»Gesandten sind der Ansicht, daß in dergleichen Dingen daS Reciprocum stattfinden müsse, nehmen aber, daohne Instruction sind, die Sache »cl roleronäum. 8 4. v. Es wird ein Schreiben verlesen, in welchekatholisch GlaruS seine Thcilnahme und seine treue Gesinnung gegenüber den in dem zu beschwörenden Bu»^enthaltenen Ständen bezeugt. Beantwortung desselben.

tv«.

Conferenz der siebe« katholischen Orte bei Gelegenheit der BundeSernenerung mit der

Republik Wallis.

Klans, 14. September 1756.

I^taat^arcki« Liicern.I

». Es wird ein Schreiben des Bischofs von Basel verlesen, in »velchcm derselbe den Wunsch auSsp«^mit den katholischen Ständen den Bund zu erneuern, wenn alle seine Untcrthanen würden die Huldig»^abgelegt haben, waS in kurzer Zeit der Fall sein werde. Zugleich macht er auf einige Punkte aufmerkh»»'welche bei eintretender Bundeserneuerung zu erläutern sein möchten. Eö wird zu antworten beschlossen, ^Bischof möchte, sobald alle Untcrthanen gehuldigt hätten, Luccrn davon in Kenntniß setzen. Die Gesandtnehmen alles »6 i-ekvi-onlium, ersuchen Lucern die Antwort deS Bischofs seiner Zeit den Ständen mitzuthei^begleitet mit seinen eigenen Ansichten über diese Angelegenheit. 8 1. k Freiburg macht aus die geringe 2»^latur von Seite des Bischofs von Basel aufmerksam. Es wird gut befunden, in dieser Sache einstweilenvorzunehmen, da die Gesandten ohne Instruction sind. 8 2. v. Die Gesandtschast von Schwyz eröffnet,