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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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August 1756.

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"Nock Verminderung zugewachsen seyn solle. — Also auf Beidseitiger hosten Ständen fevrlich vorbehaltener"Approbation und Ratification hin in llusil« außgefertigct in dem Löbl. GottShauß Bcllclan den zwanzigsten"Tag ScptembriS 1756."

Darauf vereinigt man sich ebenfalls unter RatificationSvorbehalt über die Art, wie die Mediation dem

agisirat von Biel mitgetheilt werden soll. Die noch nncrlcdigten Klagepunkte gegen Hermann und NeuhauS

werden zur Untersuchung nach Biel verwiesen. — Dieser PacifieationSplan wird von Bern den 21. Januar 1757,

Bischof von Basel den 3. März 1757 genehmigt. >S. Bischoff Basel Buch »NN. S. 711 und 729Z

^ ^ hjg 28. November 1757 werden in Anwesenheit der Gesandten der Lcidtag und der Schwörtag gehalten,

" ^ath bestätigt, NeuhauS entlassen, Hermann bestätigt. Den 12. bis 15. Deccmbcr werden die übrigen

unkte des PacifieationöplancS de» Rüthen und Bürgern von Biel eUffnet. Der Magistrat nimmt denPlan an.

II. Differenzen daS n eu e nst a d ti s ch e Burgerrecht betreffend.

127. September bis 6. Oktober 1756.j — Schon längere Zeit waltete ein Streit zwischen Bern und dem^'Ichvf von Basel in Beziehung aus daS zwischen Bern und Nencnstadt 1388 errichtete und 1633 erneuerte^ rgerrccht. Dessen Geltung bestritt der Bischof, waö namentlich ans dessen Deklaration hervorgeht, welche er" ncucnstadtischer Beschwerden den 7. Januar 1750 erlassen hatte. Uebcr diese Differenzen hatte mandurch Abgeordnete schon im Mai und Juni 1750 zu Delsbcrg zu vereinbaren gesucht, war aber bloS über' zweiu ^ einig geworden, d.h. über diejenigen, welche in dem definitiven Vertrage in den Artikeln 3 und <1 enthalten^ (s-Beilage 3.) Uebcr die übrigen Punkte, die Bedingungen des Zuzugs zu Gunsten des Bischofs, Berns^Nienstädts, die rcciprocierlichc Korrespondenz zwischen Bern und Nencnstadt, über die Beilegung von^lsteiten, die Privilegien von Neucnstadt betreffend, wechseln die beiderseitigen Deputierten ihre Ansichten^.^^lichcm Wege. Endlich legt noch ein Drittmann seilte „unmaßgeblichen Gedanken, wie die Differenzen^ W werden könnten", in einem Mcmorialc vor. iNachdcm die beiderseitigen Abgeordneten zg Hause ihre" >on abgestattet haben, wird beiderseits beschlossen, auf eine auf den 15. November 1757 zu Biel zu hal-k Konferenz neue Instruction zu geben.j

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Jahrrechnung der die Vogteien ?auiS und MendriS regierenden Stände.

Lauis im August 1756.

lTtaat»arckiv Ziirtch.1

Airg^^^' Hünch. Jakob Christoph Zicglcr, des Raths und Zunftmeister. Bern. Johann Rudolf^hc> ^ Raths. Lucern. Joseph Leodcgar Anton Keller, des Innern Raths und Kornhcrr. UriBrand, Amtsstatthalter. Schwhz. Karl Dominicns Jütz, Amtsstatthalter. Unterwalden. JohannIgnatius Jmfcld, Alt-Landammann und Pannerherr. Zug. Ambrosius Uhr, Alt-Landammann. GlaruS.dkgGallati, deS Raths. Basel. Matthias Ehinger, des Raths. Freiburg. Thomas Gottrau,>6, Alt-Burgcrmcister und Stadt-Major. Solothurn. UrS Jakob Christoph Brunner, der Aeltern^chaffhausen. Johannes Kirchhofer, dleel. vr., des Gerichts.