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Man seht auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten:
Landgrafschaft Thurgau.
klrl. 552. Judikatur: und Competenz- Art. 9ZZ. Locale«. Art. 1029. Locale«.
conflicte.
Rheinthal.
Art. 373. Locale«.
Konferenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung
im Juki 1751.
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Der allgemeine Bei-, Büß- und Danktag wird auf den 16. September angesetzt. 8 1. I». Ebendieselben^uern an reformierte Kirchen und Schulen mit ebendenselben Restriktionen, welche im Absch. 7 b. § 2 bis 13.
Auf daö Ansuchen dcö reformierten Kirchenraths zu Heidelberg um Unterstützung für den Ausbau eineslürrhauseS zu Leutershausen in der Churpfalz rathen Zürich und Bern einen Beitrag von 20l) Gulden nach"eunörtischer Reparation zu geben an. Die übrigen Gesandtschaften abstrahieren davon. 8 11. «R. Bern
seinem Verburgcrten Johann Georg Altmann, Professor der griechischen Sprache und der Ethik, dasMusivc Privilegium für folgende Werke erthcilt: 1) für dessen Predigten in sechs Octavbänden, 2) für dessenauserlesene Canzelrcdcn in fünf Bänden, und sucht um Ertheilung ebendesselben Privilegiums bei den andernkinetischen Ständen nach. Das Ansuchen wird all i-vlvr«?näum ei i-eeommenclanäum in den Abschied^"oinmen. § 15. «. Mühlhauscn entschuldigt sein Ausbleiben und bittet um den allgemeinen und den evan-t^ischen Abschied 8 16.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgrafschaft Thurgau.
151. Judikatur: und Competcnz Art. 553. Judicatur: und Competenz Art. 1017. LocaleS.s
conflicte. conflicte. „ 1023. „
" ^2. . .. „ 1003. Locale«. ., 1024.
" 1001. .. .. 1029.
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Gasrechnung der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände.
Baden, 26. Auli vis 7. Ängust 1751.
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Gesandte: Zürich. Johannes FrieS, Johann Jakob Leu. Bern. Karl Emanuel von Wattenwyl,ato» Tillier. GlaruS. Johann Christoph Streiff, Fridolin Joseph Hauser.