fiO August 1747.
Lauisermarkt getrieben worden ist, erklärt der Gesandte von Un instructionSgemäß, daß sein Stand, falls manden Paß zu Bcllenz in EontagionSzeiten schließen wollte, solches den übrigen Orten zu ihrem Verhalte mittheilenwürde.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Bier cnnetbirgischc Bogteien überhaupt.
Ar«. d4. Vicinat. Art. 163. Justizsachen.
Lnggarns.
Art. 44. Marchensachen. Art. vd. Jnstizsache». Art. 122. Sollsachen.
45.
Zahrrechnung der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Rivieraregierenden Stände. '
Aessenz. L5. August vis LS. September 1747.
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Gesandte: Uri. Franz Georg Muheim, Gencralprocurator. Schwyz. Kaspar DomimcuS Guot, des
Raths. Nidwalden. Franz Joseph Jan», des Raths.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Bellenz, Bollenz und Riviera.
Art. 1« bis 29.
4«.
Nechnungsconfercnz der die Bogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und
Murten regierenden Stände.
Murtcn. 18. September vis 5. Hctover 1747.
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Gesandte: Bern. Zohann Rudolf Dachsclhoser,. des Raths und Seckelmcistcr welscher Lande; PhilippHeinrich Sinner, des Raths. Freiburg. NiklauS Ammann, Seckelmeister und des Innern Raths ; FranzPeter Gottrau, Stadtschrciber, des Geheimen Raths.
». Die Commissarien hatten einen Vergleich zwischen Bern und Freiburg vorgelegt, in welchem dcS JonaSViquerat Haus zu Combremont von zwei Souveränitäten, Jurisdictionen und Lehen abhangen sollte. Sie wer-den nun beauftragt, einen andern Vergleich zu entwerfen, »ach welchem dieses Haus nur in eine Souveränitätzu liegen käme und der verlierende Theil durch ein Acquivalent entschädigt würde. In eben denselben Vergleichsoll auch noch das Cantonnement des Lehens von Courtilles gebracht werden, welches Freiburg noch hinter Com-bremont besitzt. !i 77.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Hchwarzenburg, vrbe mit Tscherliz, Grandson und Murten.
Art. 4 bis 13.