Mai 1746.
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zum voraus angenommen werde, daß fortan kein Regiment für eidgenössisch sollte gehalten werden, wenn esnicht von der Mehrheit der katholischen Orte bewilligt und die Kapitulation nicht unmittelbar durch dieStände selbst errichtet werde, das werde die Zeit lehren. Glarus würde wohl auch beistimmen, wenn danndie Vororte in Betreff der Regimenter und Obcrstenstcllen keinen Vorthcil verlangen sollten. Sie nimmt dieSache .ick i-ofaronckum, glaubt aber, daß ihr Stand ferner berechtigt sein sollte, für sich selbst zu kapitulieren,N'dvch so, daß eine solche Kapitulation an gewisse Punkte geknüpft wäre, über welche man sich vereinigen»>üßte, und daß kein Regiment für eidgenössisch anerkannt würde, dessen Kapitulation nicht auf jene Punktebasiert wäre. Schwyz trägt darauf an, auf nächste JahrrcchnungStagsatzung sich einläßlicher instruieren zulassen. 8 1. ?». Uri und Unterwaldcn wünschen, daß die Streitigkeiten mit den Hauptleuten beigelegt werden,jenes, daß deßwegcn an Marschall von Tschudi ein Befehl sollte erlassen werden. GlaruS eröffnet, daß eS bereitsffinen Obersten eine Mahnung zu Beilegung der Streitigkeiten ertheilt habe; Uri möge dasselbe gegenüberden seinigen thun. Würde es noch gar zu lange dauern, bis man über ein allgemeines Kricgsdienstsystcmübereinkomme, so müßte freilich der Weg Rechtens nicht verschlossen bleiben. Die Gesandtschaft von Schwyzbat darüber keine Instruction und läßt eS bei dem Ausspruch bewenden, den der Hof von Neapel bereits gc-'ban hat. 8 2. «. Zug stellt den Antrag, daß man höchsten Orts und bei hohen Orten dahin zu wirkenYachten möchte, daß die angedrohte Reduktion und Cassation der Regimenter nicht ausgeführt werde; denn in8olge dieser würden die meisten Obersten und Hauptlcntc der Regimenter und Compagnieen von der Lcvsc von^43, welche in dem traurigsten Zustande sich befinden, Hab und Gut verlieren und, wenn sie nicht ausdinglichen Gnaden „soulagiert" würden, gänzlich mit ihren Familien ruiniert werden. In Folge dieses Antrags>vird gut befunden, an Seine königliche katholische Majestät und an den Gcnerallieutcnant Joseph AntonioTineo das Ansuchen zu stellen, daß mit den Reduktionen und Cassationen möchte innegehalten werden, oderbaß doch wenigstens die von den katholischen Orten förmlich avouierten Compagnieen berücksichtiget und con-lerviert werden möchten. (Es ist ein Vcrzeichniß dieser Compagnieen nebst den Namen der Officierc beigefügt.)
einem solchen Schreiben geben ihre Zustimmung Schwyz, Unterwaldcn und Glarus; Uri nimmt eS nck'olorenckiim. Nidwalden trägt darauf an, dieses Schreiben auch an den neapolitanischen Hof zu erlassen,dieser Antrag wird -eck rvlervnckum genommen. 8 3. «I. „Ucbcr den Anzug lobl. Stands Zug Herrn Chren-"Hesandten, daß lobl. Stand Solothurn demonstriert werden möchte, wegen der in denen cnethbirgischen Bog---teyeu für das Regiment Buch und Schwallcr vorgenombener Werbung umb so ehendcr solches zu movieren,„als diese Regimenter von dem lobl. Stand nicht avouiert, ja verlauten will, ob sollten diese in den eneth-"birgischeu Vogteycn angeworbene Mannschaft undcr besagten Regimentern in camnnell.i vertheilt werden —"'si thunlich erachtet worden", auf künftiges Syndicat zu Fraucnfeld zu instruieren und Solothurn die gezie-'"Mde Vorstellung zu machen. 8 4. «. Es wird ein von den interessierten Hauptleuten ausgesetztes Projectkuies Reglements verlesen und von der glarnerischen Gesandtschaft ein von ihrem Stande bereits bestätigtes^gemeines Kriegödienstreglement eingegeben und dem Abschied beigelegt. 8 5.
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Gemeineidgenössische Tagschmiq.
Irauenfeld, 4. vis 23. Juki 174k.
> Staatsarchiv .Ulrich. I
Gesandte. Zürich. HanS Kaspar Cschcr, Burgermeister; Johann Jakob Hirzel, Seckelmeistcr. B ern. Jo-hann Georg JmHof, Venner; Christoph Steiger, Alt-Seckelmeistcr. Luc ern. Jost Franz Anton Schnyder von
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