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Februar 1744.
rhoden und Biel ihre Instructionen dahin, daß man, ohne der Neutralität zuwiderzuhandeln, zu Beibehaltungder Ruhe und Sicherheit der eidgenössischen Nachbarschaft und zur Erhaltung des freien Handels und Wan-dels dem Begehren wohl entsprechen konnte, insofern diese Regimenter in Conformität der Kapitulation von1734 gewährt und nicht offensiv gegen jemand gebraucht würden; sie können in eine Negotiation zu diesemZwecke eintreten. Bern hingegen, daS unlängst einen von Frankreich gemachten Antrag für einen VolkSauf-bruch in Berücksichtigung der dermaligen kriegerischen Bewegungen, und um die Kräfte dem Vatcrlande zuerhalten, nicht angenommen habe, findet cS rathsam, „diesem VolkSanfbruch auszuweichen," und nimmt dasAngehörte »6 rekoreuäum. Die Gesandten von Lucern, Uri, Nidwalden, Zug und Freiburg machen auf dieProtestationen aufmerksam, welche von dem kaiserlichen und dem spanischcn Hofe gegen daS Begehren deSMarchese de PriS eingekommen seien, und wünschen den Marchese hier noch anzuhöre», um dann zu referieren.Lucern wünscht noch überdieß, daß man suchen sollte, den Securitätsdistrict der vier Waldstätte und des Frick-thalS zu erhalten. Die Gesandtschaften von Schwpz, Obwaldcn, GlaruS und Abt zu St. Gatten sind instruiert,die Hand zu einem Projcct einer Kapitulation zu bieten und zu referieren. Solothurn will dem Begehren nichtentsprechen, weil der Botschafter in Kraft der Erbvcreinigung diese Regimenter begehre und schon zu wieder-holten Malen die Erklärung gegeben worden sei, daß dieselbe die Eidgenossenschaft nicht zu thätlicher Hülfe ver-bindlich mache. Die Gesandtschaft von Stadt St. Gallen referiert. In einem Antwortschreiben wird demBotschafter die Divergenz der Instructionen notificiert und zugleich auch bcmcrklich gemacht, wie wünschbar eSden Orten wäre, wenn ein NentralitätSdistrict, bestehend aus dem Frickthal und den vier Waldstättcn, aufge-stellt würde. Jenem Antrage von Lucern nämlich hatten sich noch Zug, GlaruS und Appenzell angeschlossen.Der Botschafter antwortet, nachdem er auf die pünktlich von Seite der königlich ungarischen Truppen beobach-tete Neutralität der Eidgenossenschaft aufmerksam gemacht hat, daß die beiden nachgesuchten Regimenter (einkatholisches und ein reformiertes) bloß zur Beschützung der vorderöstcrreichischen Lande gebraucht werden sollen undzwar nach Inhalt der 1734 geschlossenen Kapitulation. Er spricht den Wunsch aus, die nicht mit hinläng-licher Instruction zur Negotiation versehenen Gesandtschaften möchten sich eine vollständige Jnstrnction gebenlassen, und sollten einige Stände völlig abgeneigt sein, in das Begehren einzuwilligen, während sie doch denFeinden der Königin Mannschaft überließen und so die versprochene Neutralität zu brechen Willens seinen, sowünsche er mit denjenigen Gesandten, welche einzutreten geneigt seien, in Verhandlung zu treten. Er verlangt,daß diejenigen Gesandte», welche in eine Negotiation auf Ratification hin einzutreten nicht im Stande seien,ihm mittheilen möchten, wann und wie sie, dem königlichen Begehren zu entsprechen gesinnt seien. Den Antragin Betreff deö SccuritätSdistrictcS werde er an höchste Behörde hinterbringen, zweifle aber, daß derselbe Ein-gang finden werde. Im Namen der betreffenden Gesandten wird geantwortet, daß dieselben dahin trachten wollen,daß dem Botschafter durch Vermittlung Zürichs die Entschlüsse ihrer gnädigen Herren und Obern »ütgetheiltwerden. Ii 3. «I, Der kaiserliche Botschafter, Philipp Graf von Frobcrg, hatte in einem Schreiben vom 6.Februar in Beziehung auf jencS Verlangen zweier eidgenössischen Regimenter für ungarische Dienste die Tag-satzung darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Erbvereiuigung nach Abgang des österreichischen MannSstam-mcs nicht mehr die Großherzogin von Toöcana betheiligt sei, sondern daß dieselbe auf die kaiserliche Majestätübergegangen sei, und die Erwartung ausgesprochen, daß die Eidgenossenschaft nicht durch Gewährung jenesAnsuchens den wienerischen Hof, der mit dem Kaiser in Krieg begriffen sei, unterstützen werde. Die Tagsatzungantwortet, daß die Ansichten der Stände über jenes Begehren des Marchese de Pri« divergieren, und daß manden gnädigen Herren und Obern alles referieren werde. 8 4. v. Auf eiu von, kaiserlichen Botschafter den