— 206 —Die Sitzung der zweiten Legislatur war weiter nichts,als der Uebergang von der monarchischen zur republikani-schen Verfassung. Mehrere Mitglieder traten als Roya-listen in die Versammlung, und verließen sie als Demokra-ten. Warum müssen wir es hinzufügen: fast alle glichen,mehr oder weniger dem berüchtigten Collot=d'Herbois.Der Verfasser des Alzanachs des Vaters Gerhard bewiesmit vielem Scharfsinn die Vorzüge einer monarchischen Ver-fassung; kurz, nachher erklärte er sich für eine dieser schnur-gerade entgegenlaufende Meinung. Und warum das? Weiler sich in seiner Rechnung betrog; weil sein Almanachihm nicht zu Ehrenstellen verhalf; weil der Hof ihm keinenPlatz im Ministerium anvertraute. O wie viele vorgeblicheRepublikaner wären wüthende Royalisten gewesen, wennder Hof * an sich gezogen, und Geld genug gehabt hätte,um sie zu bezahlen! Allein die Menge der Begehrenden warviel zu groß; der Hof war zu arm, um sie zu befriedigen.Unter den Gesetzgebern war eine große Menge Men-schen von diesem Schlage; je nachdem der Wind wehte,fand man in ihnen Royalisten oder Republikaner. Manmuß es gestehen, wiewohl es der Revolution zur Schandegereicht; dies waren die Grundstoffe, aus welchen die Auf-tritte des 10. Aug. hervorgiengen. Das Volk allein waran jenem Tage redlich und rechtschaffen in seinem Be-tragen.Es bleibt uns nichts mehr übrig, als nur noch diehauptsächlichsten Gesetze der zweiten Nationalversammlungmit einem flüchtigen Blicke zu durchlaufen. Sie sind bisauf wenige durchaus revolutionär.Wir stoßen zuerst auf das Gesetz vom 25. Nov. 1791Dieses verordnete die Errichtung eines Aufsichtsausschusses,
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