— 200 —Resultatder gesetzgebenden Versammlung, begonnen den1. Okt. 1791, beendigt den 21. Sept. 1792.Acht tausend und vier und vierzig Personen büßten indiesem Zeitraum ihr Leben ein, wie vorstehende Tabellees ausweißt.Es wurden also während des Reiches der zweiten Na-tionalversammlung ungleich mehr Morde begangen, als un-ter der Regierung unserer ersten Gesetzgeber; und dochdauerte die gesetzgebende Versammlung weit kürzere Zeit alsdie konſtituirende. Zudem bemerkt man mit Leidweſen, daßdie Mordthaten, welche unter der zweiten Versammlung be-gangen wurden, einen weit häßlicheren Charakter haben undvon einer Fertigkeit in Ausübung des Verbrechens zeugen.Darüber darf man sich aber nicht wundern; es konnte nichtanderst seyn. Das Benehmen dieser Volksrepresentanten, inBetreff der Schändthaten zu Avignon, mußte nothwendigallen Bösewichten größere Frechheit, wildere Dreistigkeiteinflößen. Daß die Gräuel der Eisgrube ungestraft bliebendies bereitete uns die fluchwürdigen Auftritte der erstenSeptembertage zu Paris und an andern Orten.Außerdem haben wir zwei und sechszig Schlösser ge-zählt, welche in die Asche gelegt wurden. Unter der Re-gierung des gesetzgebenden Körpers geschah der erste Aufrufzum Raube und zur Plünderung. Doch äußerte er seineFolgen für jetzt bloß zu Orleans, nachdem die Gefangenendes hohen Gerichtshofes von dort waren weggeschlepptworden.Wenn der Aufsichtsausschuß der gesetzgebenden Ver-
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