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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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883
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Rheinthal,

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Der Gesandte AußcrrhodenS verspricht Abhülfe und wird auch von den andern Gesandten dafür angegangen,Absch. 122, z 18. jj 377. 1723. Der Lanvvogt beklagt sich, daß vierundzwanzig Frcflcr von Außcrrhodcn nickt gestelltVerden, obschon die beiden Landvögtc vor ihm deren Stellung verlangt hätten. Die Gesandtschaft AußerrhodcnS"klärt, daß sie gestellt werden sollen. Absch. 332, 8 34. ß 378. 17»«. Die von Altstättcn beklagen sich,trotz alter Uebung und der Convention von 1491 Außcrrhodcn diejenigen, welche in AltstättcnS, aber im^bpcnzcllischen liegenden Wäldern frcfeln, nicht vor Gericht zu erscheinen lind die in contumaciam Vcrur-chciltcn nicht zur Erccution anhalten wolle. Trotz der Einsprache Außerrhodens wird beschlossen, daß ans Re-vision hin dergleichen Frefler in Zukunft gestellt, sowie die Berurthcilten zur Crecution sollen angehaltenwerden. Absch. 374, 8 49.

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L. Hos St. Margaretha.

a. Hagelschaden.

Art. 379. 1713. Zürich empfiehlt Bern die Hagelbcschädigtcn von St. Margaretha zu einer Beisteuer.Die bcrnerischc Gesandtschaft, ohne Instruction, stellt eine solche in Aussicht. Absch. 74, 8 14.

b. Evangelische Pfarrei.

Art. 380. 1713. In Beziehung auf die Nutzung dcS LchcngutcS zu St. Johann-Höchst jenseits dcSü'Nies, welche der evangelische Pfarrer zu St. Margaretha anzusprechen hat, wird gut befunden, daßwenn" Richter zu Feldkirch impcdicrt oder die Justiz dcncgirt werden sollte", mit Ablieferung der fünf Saum Wein,velchc die Pfarrei St. Johann-Hochst auö dem Kloster St. Gallen zu beziehen hat, inne gehalten werdenAbsch. 74, 8 15.

c. Hofschreibcrstelle.

Art. 381. 172k». Zürich und Bern wünschen, daß der Abt von St. Gallen gemäß dem Landfrieden die«vsichrciberstelle zu St. Margaretha unter beiden Religionen alternieren lasse. Die Erklärung dcS äbtischen»dtc», daß die Besetzung dieser Stelle dem Abte per pacta überlassen worden sei, wird all reterenckim^Uoninien. Absch. 299, 8 21. 382. 17»«. Derselbe Wunsch wird von beiden Ständen wiederholt; dersandte des AbtcS referiert. Absch. 315, 8 33. jj 383. 17»1. Der Gesandte dcS AbtS hat keine Instruction;'"ich und Bern wünschen baldige Antwort. Absch. 327, 8 42. 384. 1732. Zürich und Bern wicdcr-Vsin ihren Wunsch; Mangel an Instruction auf Seite des äbtischcn Gesandten. Absch. 343, 8 35. 385.

Der Abt erklärt, daß er diese Schreiberei vor vielen Jahren requiriert habe und sie titulo onorososiK, daß in dem Landöfrieden nichts von den Schrcibcrstellen erwähnt werde und die Gemeinde dadurch auch>>u« guaesiium erlangt habe. Trotz der Entgegnung Zürichs und Berns, daß die evangelischen Gemcinds-^'vsicn von St. Margaretha dieses Onuö freiwillig über sich nehmen wollen, und daß jedenfalls auch diese^ ^ Parität begriffen sei, bleiben des AbtS Gesandten bei ihrer Instruction. Absch. 356, 8 27. j!- 17»«. Der fürstliche Gesandte wird ersucht, durch seine Officien dieses Geschäft bei dem Fürsten bestens

recvnnnendieren. Absch. 376, 8 26.

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