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Juli 1741.
Balthasar Pfister, Statthalter. Appenzell -Innerrhoden. Johann Jakob Gyger, Landammann. A uß e r-rhoden. Adrian Wetter, Landammann. Abt St. Gallen. Fidel Anton Püntiner von Braunbcrg, Ait-Landvogt und des geheimen Raths. Stadt St. Gallen. Friedrich Girtanner, Burgermeister.
tt. Eidgenössische Begrüßung. 8 1. I». Bei der Berathung über das Münzwesen zeigen sich so viclcBedcnklichkeiten, daß zu einer gemeinsamen Maßregel keine Hoffnung vorhanden ist. Stadt St. Gallen er-öffnet, daß sie ihre Münzstatt für längere Zeit geschlossen habe, auf welche Erklärung hin man es beim vor-jährigen Abschied bewenden läßt. Bern bleibt bei seiner dem Abschied von 1739 einverleibten Erklärung. BaPbehält, da kein gemeinsamer Beschluß zu Stande kommt, seinen gn. Herren und Obern die Convenienz vor-Jnnerrhodens Gesandter wiederholt seine frühern Erklärungen und fügt bei, daß sein Ort wenig prägen lasse-8 2. «. Es wird die Beschwerde der eidgenössischen Kausleute in Frankreich zur Sprache gebracht. Sie be-schweren sich, daß, während bei der Einverleibung der Grafschaft Burgund mit der Krone Frankreich der Eid-genossenschaft und namentlich Basel die Zusicherung gegeben worden sei, daß dieselben im Genüsse der b>ödahin genossenen Privilegien bleiben sollen und in dem ersten 1693 der Grafschaft Burgund zugestellten Torisdie eidgenössischen Waaren noch als privilegiert aufgeführt werden, jetzt denselben der gerade Weg durch d>rGrafschaft Burgund nicht mehr gestattet, sondern der Umweg über Lyon auferlegt werde. Zürich, Bern, Glarus,Bafel, Schaffhausen, Appenzell-Außerrhoden und Stadt St. Gallen stimmen für Abschickung einer nachdrü^lichen Vorstellung an den Ambassador; die übrigen Gesandten sind dafür nicht instruiert, wollen aber denEntwurf obiger Stände zu diesem Schreiben nebst dem Angehörten ihren gn. Herren und Obern hinterbringen!deren Entschluß soll Zürich mitgetheilt werden. 8 3. «I. Auf den Bericht, daß die in Frankreich etablierte»schweizerischen Kaufleute und sogenannten IZaurgooi8 de imtion durch königlichen Befehl von der Capitatio»befreit worden seien, daß hingegen der Receveur angewiesen sei, diese Tare für 1739 und 174(1 von de»Xrti8all8 und Uöl,8 ckv M<ztior8 8ui88k8 einzutreiben, wird für gut erachtet, auch deßwegen eine schriftliche Vot-stellung an den Ambassador abzuschicken. Uri und Schwyz nehmen das Schreiben all ratiüoanckum. 8 4.Aus Anlaß eines zu Knonau von einer Räuberbande verübten Raub- und Mordanfalls, dessen Urheber n^sskonnten gefangen genommen werden, weil sie sich auf zugerischeö Gebiet flüchteten, wird unter Ratification^vorbehält festgesetzt, daß künftig gestattet sein solle, dergleichen Bösewichte von einer Botmäßigkeit in ^andere zu verfolgen, jedoch so, daß dieselben derjenigen Obrigkeit überliefert werden müssen, in deren Botmäßig^'»sie angehalten worden sind. 8 5. ^ Der kaiserliche Botschafter begrüßt in einem Schreiben Namens sei»^königlichen Majestät, Maria Theresia, „den gesammtcn eidgenössischen Stand" und die Gesandten insbesondereund spricht den Wunsch seiner allergnädigften Frau aus, mit der Eidgenossenschaft in aufrichtig gutem Ver-trauen zu leben, wie es die Erbvereine erfordern. Beantwortung desselben. 8 6. S. Ein Complimentschreibe»des Bischofs von Basel wird durch dessen Hofrathspräsidcnten Freiherr» von Roggenbach überbracht. Ve-antwortung. 8 7. I». Da der fürstlich sanctgallische Gesandte die Anzeige macht, daß die Zufuhr über de»Bodensee noch gehemmt sei und der Jmposto von 1(1 Kreuzern auf den Sack noch bestehe; da ferner schw»b>-scherscitö das in die Eidgenossenschast abzuführen gestattete Quantum an Frucht nach Gefallen vermindertwerde, wird Zürich beauftragt, ein wohlmotivicrtes und ernstliches Schreiben an den schwäbischen Krcisconvc»ibei dessen nächster Versammlung abgehen zu lassen und die Wiederherstellung der tractatmäßigcn Exemtion nac^zusuchen. 8 3. i. Die Häupter und Räthe der III Bünde hatten den Orten den Antrag gemacht, daß dirgestohlenen Sachen, welche in des andern Thcils Landen verkauft, vertauscht oder verpfändet werden, dem Eige»^thümer ohne Entgcld wiederum verabfolgt werden sollten; komme ein solches Vcrkommniß zu Stande, so »löäP