Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
632
Einzelbild herunterladen
 

ki3S

November 1740 bis August 1741.

ihm die Souveränität über dieselben bleibe, während Genf die Jurisdiction, die Zehnten/Lehen, die Dispositionder Religion, die Befreiung von allen Auflagen genießen soll. Das Salz werde man zu niederstem Presto zu-kommen lassen. Genf hat dagegen in den andern »'l'vi-ros clo 8t. Vietnr und Okachlro« alle Prärogative »ndUtilia abzutreten. Die Eommunication mit Jussp könne der König nicht zugeben, wohl aber werde die Durch-fuhr des Salzes und andrer Bedürfnisse und der Gefangenen unter den nöthigcn Präcautionen gestattet Werve».Zu Art. 3 sagte er weder ja noch nein. In Art. 4 und 5 werde der König gegen einen proportionierten Porthei>einwilligen. Art. 6 werde angenommen. In Betreff des Art. 7 stellt er die gleich anfangs ausgesprochenForderung. Den im Art. 8 gesetzten Termin will er für die Gewissensfreiheit auf zehn und für den Gottes-dienst in der Kirche zu Bossey auf fünf Jahre rcduciert und für die Katholischen Reciprocität eingeführt wisstn-Zu Art. 9 gebe der König seine Zustimmung nach den eingeführten Gebräuchen; hingegen sollen die Bürg^von Genf blos entweder et Uabitanl« oder Uilc^ans ei Ilabitants genannt werden. Wegen Art.

werde der König keine Schwierigkeiten machen außer in Betreff der «aurvöes, pösß«« «t ckcmsnesi Die Art-11. 12. 13 nimmt der König an.

Diese Forderungen Sardiniens werden von den Mediatoren zu hoch erachtet, als daß sie den DeputiertenGenfs zur Grundlage eines Vergleichs übergeben werden könnten. Daher wird der Graf ersucht, seine For-derungen in einem Ultimatum zu modificicrcu, und versichert, daß man des Königs Prätensionen nicht aujsttAcht lassen werde; ferner wird noch eine Erklärung über die Forderung der Utilia hinter St. Victor >l>'^Chapitre verlangt. In Folge dieser Erörterungen erklärt der Graf, daß er, da die gegenseitigen Forderung^noch weit von einander abstehen, durch einen Courrier ein Ultimatum von Turin sich erbeten werde. Trohdieser Erklärung beschränkt sich der Graf (17. Juli) der engern Commission blos allgemein zu eröffnen, da!'sie namentlich in Beziehung auf das abzutretende Territorium engere Grenzen ziehen möchte. Als aber dbGesandten darauf drangen, daß er seines Hofes Gedanken über alle Artikel und zwar schriftlich kund ge^"möchte, widrigenfalls sie genöthigt wären, den Stand der Sachen beiden hohen Ständen zu berichten, tritt derGras in alle Artikel des Projekts ein, gewährt den begehrten District an der Arve, setzt den Termin wech"der Religion weiter hinaus, crcipiert aber gegen die Ercmtion von den außerordentlichen Auslagen; "Nschriftliche Erklärung verweigert er. Aus die Eröffnung der Kommission, daß sie diesen Stand der Ding^ihren h. Ständen vorzutragen genöthigt sei, thcilr der Graf seinerseits durch einen Courrier diesen Entsch^seinem Hofe mit. Aus das Ansuchen, namentlich der gcnscrischcn Deputierten, wird aber die Abscndung ^Memorials noch bis zum 31. Juli, auf welchen die Rückkunft des Eonrriers crwanet wurde, und als diese d>ddahin nicht erfolgte, bis auf den 3. August verschoben. An diesem Tage nun gibt nach erhaltenen DepcsäP'der Minister die Antwort dahin ab, daß „man sich an seinen frühem Erklärungen vcrnügcu wolle"; sehnst^'gebe er nichts, weit in jenein Vorschlage von des Königs Prätensioncn und deren Berücksichtigung nichtssprechen worden sei. Da nun nichts anderes übrig blieb, als den h. Ständen von dem Stand der Sackb"Kenntniß zu geben, so werden vorher noch die Deputierten Genfs angehört. Diese sind instruiert, in keinweiteren Rctranchements einzuwilligen, und geben zu Protocoll: 1) daß der Artikel der Fortificationenein Aequivalent eingerückt, 2) daß die Gewissensfreiheit ,»<I inlinilum angenommen Werden möchte; 3) es siN"durch Versehen in der Delimitation des Territoriums von Gy einige Häuser weggeblieben. Vom großenvon Bern beaustragt, zu berathen, was nun weiter in der Sache zu thun sei, versammelt sich die hohe 60"'"Mission den 9. August und vernimmt durch ein Schreiben, daß der König den Grafen von Viry abberufe, da GhierseitS gemachten Vorschläge nicht annehmbar seien. Darauf wird ein von beiden Ständen Zürich und Bc^