Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
570
Einzelbild herunterladen
 

370

September 1787.

und Bern zur Ratification gesandt. Den 16. April kommt die Ratification von Paris an; blos verlangte derKönig die Wcglassung einiger ihm überflüssig scheinenden Worte in Art. XV. Nachdem dieser Artikel in Uebevcinstimmung mit den Repräsentanten redigiert worden, wird beschlossen, die Ratification durch besondere Patentezu bewerkstelligen, was aber erst dann stattfinden sollte, wenn der Luusoil gvnüral die Mediation ang^nommcn und sanefionicrt hätte. Dieser wurde den 8. Mai in der Kirche St. Peter versammelt. In denselbc»verfügen sich die Mediatoren, abgeholt von einer Deputation des kleinen und großen Raths und der Bürgelschaft. Der Staatsseeretär Turrcriu verliest das Mediationswcrk und die Erkanntniß des kleinen und gros»-"Raths, dahin gehend, daß sie dasselbe völlig und mit großer Erkenntlichkeit gegen die Mediatoren approbieren-Darauf werden zwei Mitglieder des großen Raths und zwei aus der Bürgerschaft vom erstell Spndic Z"Secretären erwählt und beeidigt; diesen eröffnet jeder im tlonscil güiuü!,! Anwesende seine Meinung in dasOhr. Pon den Stimmenden erklären sich nun völlig und meistens mit großer Erkenntlichkeit gegen diediatoren, 1816 für, 39 gegen Annahme der Mediation. In Folge dessen werden alle Glocken geläutet, u»dbald darauf wird ein aus Gebet und Absingung einiger Verse aus Psalm 85 lind 118 bestehender Gottesdienstgehalten. Die Repräsentanten beider Stände begebeil sich in Bcglcit des ganzen RathcS unter dem Abfeuernder Kanonen aus das Rathhaus. Ueberall Freude und Vergnügen über die glückliche Beendigung der Saäff-Den Mediatoreil wird der Actus der Annahme der Mediation zugestellt. Die endlichen Ratificationen werde"den 13. Juni ausgewechselt. — Das ganze Mediationöwcrk ist gedruckt unter dem Titel: Ilöglviuonl cko I'illlG^mölliation p»ur la paeilloatiun ckos limitckks cko la rvgubliguv ckö lionvvv. Ken. 1738.

Tlil.

Rechnungsconfermz der die Vogteien Schwarzrnbnlg, Orbe mit Tscherliz, Grandsott und

Murten regierenden Stände.

Marten, t(i. bis 24. September 17Z7.

ITtlialSarcliiv ?!cr»>

Gesandte: Bern. Samuel Morlot, Seckelmeister welscher Lande; Michael Freudenreich, Alt-Venner,deS täglichen Raths. Fr ei bürg. Tobias von Gottrau, Seckelmeister und des inncrn Raths; Balth">^Müller, Stadtschrcibcr und des geheimen Raths; Franz Peter Vondcrweid, Generalcommissarills und des lVheimeil Raths.

Freiburg versteht sich zu keiner wcitcrn Modification des Verbots der Holzausfuhr gegenüber d>"bcrnerischen Unterthancn. 8 35. I». Auf die Beschwerde Berns, daß zu Domdidicr der Zoll für Tabaksteigert worden sei, erklärt Freiburg, daß der Zöllner nie mehr, als die durch den alten Tarif bestimmtenBatzen vom Centner Tabak gefordert habe. 8 36. «?. Auf die Beschwerde Freiburgö, daß in Bezug deS Z"^von Palözieur oder Oron beschwerliche Neuerungen gemacht worden seien, übergäbt die bcrncrische Ge!""schast einen Bericht über ihr altes Herkommen, sowie die Tarife. 8 37. «I. In Beziehung auf dieranitäts- und IuriSdictionsstrcitigkcit wegen des Hauses von Jonaö Vigucrat zu Combrcmont übergäbt ^Eommissarius von Freiburg sein Memorial dem bcrnerischen Obercommissarius. Kommt keine Verständigzu Stande, so trägt Freiburg nochmals auf einen Augenschein an. 8 38. < . Auf das Ansuchen deS Ps"^