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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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55s) October 1736.

Veranlassung zu dieser Konferenz gab die Antwort auf das im verflossenen August wegen der beiden >»kaiserlichen Diensten stehenden eidgenössischen Regimenter au den Kaiser erlassene Schreiben. In dieser Antwortstellt der Kaiser hinsichtlich des noch bestehenden evangelischen Regimentes Schmid den evangelischen Ständendie Wahl frei, ob sie dasselbe unter den Bedingungen, unter welchen das katholische Regiment sich ausgelösthabe, und mit ebendenselben Entschädigungen an die Officiere zurücknehmen wollen, oder vorziehen, daß es benbehalten werde, in welchem Falle es nach dem Laute der Kapitulation gehalten werden solle. Zu dientKonferenz waren auch die katholischen Orte eingeladen worden; sie entschuldigen aber (mit Ausnahme von Appe"zcll-Jnncrrhvden) ihr Ausbleiben. Bern schickt seinen Entschluß schriftlich ein, dahin gehend, daß es für B«bchaltung des Regimentes stimme. Zürich kann sich unter de» obwaltenden Umständen einstweilen weder siüZurücknahme, noch für Beibehaltung entschließen und wünscht zuerst der andern Stände Aissichten kenne» sslernen. Glarus, Schaffhauscn und Appenzell-Außcrrhoden ziehen die Zurücknahme vor; Basel stimmt für e»"pitulationSmäßige Beibehaltung. Zürichs Gesandter holt auf der übrigen Gesandten Ansuchen neue Jnstruct»"'ein. Unterdessen erwägen die zurückbleibenden Gesandten, ob die Zurücknahme oder die Beibehaltung dioß'sRegimentes mit der Ehre und dem Ansehen der evangelischen Stände verträglicher sei. Während man,das Regiment im Dienste belassen würde, für die Zukunft vielen Unannehmlichkeiten entgegensähe, so siehtandrerseits dadurch, daß der Kaiser den Ständen die freie Wahl läßt und verspricht, bei der Zurücknahme alä"Grund zu Anstoß zu heben, die Ehre der Stände gerettet; Officiere und Soldaten sind auf diese Weise wen»/Unbcliebigkeit ausgesetzt und sind nicht mehr gcnvthigt, dem Vencrabilc die Ehrerbietung zu beweisen. Auch ^Umstand legt noch ein Gewicht in die Wagschalc, daß das evangelische Regiment auf die Vorstellung an ^Kaiser im letzten Juli noch beibehalten und nicht so schnell, als das katholische aufgelöst worden ist, und 'jetzt eine günstige Gelegenheit vorhanden ist, wie sie die Zukunft nicht leicht mehr bringe. Diese Motivestimmen die meisten Gesandten zum Entschlüsse der Zurücknahme. Basels Gesandter nimmt sie uck i'citol'o'ch'""Unterdessen langt der zürcherische Gesandte mit seiner Instruction an, welche in die Zurückziehung der ssirä)^schen Compagniccn einwilligt, doch so, daß diebilligmäßigc Entschädigung des Regimcntsstabcö, derlcutc, Lieutenants und Fähndrichc auf einen ihren Fundamcntalsatzungcn unanstößigcn Fuß, folglichStipulierung einiger Pension eingerichtet werde"; ferner, daß die Untcroffieicre und Soldaten bis Z" ^Rückkunft gebührend bedacht werden, was den Officiercn zu intimicrcn sei; daß sie auf diesen Fuß ihreschädigung negocieren und vor wirklichem Abschluß die Bedingungen nach Hause berichten sollen. GeaSchaffhauscn und Appenzell nehmen diesen Entschluß all releiwuclnm. Die ganze Verhandlung wird ^

mit dem Ansuchen mitgcthcilt, seine Ansichten den Ständen mitzuthcilcn. Dem Gesandten Basels wird nachvu^ ^empfohlen, für Anschluß an die übrigen Stände zu Hause zu wirken. Glarus, Schaffhauscn und App^^.Außcrrhoden ersuchen den Gesandten Zürichs, seine gn. Herren und Obern dahin zu bestimmen, daß ^

Uebersendung des Abschieds in ihrer Stände Namen Bern ersuchen möchten, mit ihnen sich in dieser

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conformieren. Dem Secretarius des kaiserlichen Botschafters, Marschal, wird ein Recrcditiv zugestellt, in wedem Botschafter eine Antwort in nächster Zukunft in Aussicht gestellt wird.

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