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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Decembcr 1731, 399

^ dem endlichen Entschlüsse über 8 1 des Bundes seine Erledigung. Patent um die a l te Zol lfreih ei tEl>aß. Die Erledigung der seit langer Zeit die Stadt Basel drückenden Beschwerden soll mit Nachdruck^'!»chi „nd Sicherstellung für die Zukunft diese Zollfreihcit dem Hauptinstrnnicnt einverleibt werden. Ferner^ »och ipcciell begehrt werden: 1) daß Basel für alle iin Sundgau und Elsaß liegenden Güter und Gefälle deroder deren Angehörigen ebendieselben Freiheiten und Ercmtioncn von allen Zöllen und Beschwerden zu ge-^cii had^ ^ dieselben unter dem Hause Oestrcich genossen und der König sie in dem zu Calais den 19.

ertheiltcn Bcibricf versprochen habe; 2) daß der neu auserlegte Zoll von den baölerischcn Gefällen.^ 3) der zu Hüningen neu angelegte Zoll für immer abgcthan werde; 1) daß die Schaßung, welche ent-der von Basel über hundert Jahre genossenen Ercmtion aus dessen eigenen umstcintcn Hof zu Michclfcldcn^ deßcn Güter kürzlich gelegt worden, aufgehoben, und daß ihm die beim Meyer von Neudorf bis auftttc Verordnung unter Protestation deponierte Schätzungssumme refundiert und die alte Eremtion bestätigt^>5) daß Basel und seine Angehörigen zum voraus für die an die Krone Frankreich zu fordernden solcn-" Elliltverschreibungcn (der Stand Basel allein hatte an Capital und Zinsen 323,(100 Sonncnkroncn zu for-und für die Gültvcrschreibung, welche Basel auf Großhüningcn hat (im Betrag von 128,000 Gulden^ Kapital und Zinsen) die gehörige SatiSfaction verschafft werde. — Patent wegen Vorbehalt desObstes. Da schon 1668 und 1669 und namentlich 1671 durch den damaligen Ambassador de St. Romaingeschlossene Bund als ein Offensivbündniß von Seite Frankreichs wollte ausgelegt werden, so soll^ Vermeidung aller Zweideutigkeit im Hauptinstrumcnte deutlich auseinandergesetzt werden, was unter den^»siv-Bundespflichten zu verstehen sei.

^ Endlich werden noch folgende Anzüge gestellt: t) wegen des schlechten TractamcntS der Eidgenossen in>h»en zu erweisenden Cnrialien; 2) wie die Befreiung vom ckooit ck'Xulmirw und :>:««><: l'oiainu im Bund^ Üldrückcn sei; 3) daß an der eidgenössischen Grenze keine Mortificatio»«!» angelegt oder bestehende weiter auS-werden sollen, für welche Punctc Befreiung und Sicherheit zu stipulieren sei. Endlich wird den gn.n»d Obern anheiingostellt, ob in Zukunft durch Bestellung eines Agenten oder auf andere Weise erzieltlg, !' daß die evangelischen Anliegen sicher und mit Nachdruck an den französischen Hos gebracht wer-- ' ^ Bei der Besprechung dieser Gegenstände wird auch noch von einigen Orte» oder einzelnen Ge-

^ Registratur des Bundes bei allen Parlamenten, ein Depositum an Geld, die Stipulierung, daß^ "icht länger gebunden sei, als so lange von beiden Thcilcn dem Bund nachgelebt werde, verlangt, nament-die vorläufige Erledigung aller Beschwerden und Bezahlung der ausstehenden Gelder, welches alleöIis-! hinterbracht wird. Wenn Bern seine Gedanken über diese Sache Zürich und den übrigen evangc-H ^ Orte» mitgetheilt hat, so soll wiederum eine evangelische Confercnz gehalten, unterdessen aber über diese^ "ndlungm Stillschweigen, namentlich auch dem Ambassador gegenüber beobachtet werden. 81. Steuern.l>., werden ersucht, an die 1729 zu Solothurn projccticrte Stecicr für die reformierte Colonic zu Offen-llvij (200 fl.) ihre Betreffnisse einzuschicken; 2) dem Proi'elvte» Gcnath von Pruntrut, welcher im

tc„ in Basel ein Jahr unterhalten worden, 50 fl. für ein und alle Mal; 3) der reformier-

Leinde zu Baireuth 100 fl. unter RatifieationSvorbehalt IlXörtischc Rcpartition I; an den Kirchen- und^ ^wusbau der evangelisch-lutherischen Gemeinde zu Groß-Karlba«ch in der Pfalz 200 fl. (IXörtische Repart.)

^"sel, Schaffhausen nehmen Letzteres ml raoammvnckaiuknm, St. Gallen, Mühlhausen, Biel stimmenI>Atc übrigen Orte auch concurricrcn. 8 5 bis 8. sSiche S. 7.1 t. Jakob Schmid von Glaruö

Frankreich ein Erbe zu fordern, das ihm aber daselbst Hinterhalten wurde; das dcßwegcn von ihm ein-