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April 1731.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten!
Land grafhcha'ft Thurgau.
Art. 636. Localcs. „ Art. 7tzZ. LocaleS,
Grafschaft Sargans.Art. 73. Huldigung. Art. 334. AocaleS.
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Grasschaft Bade».
Art. 66. Landvogt.
Untere freie Aeinter.Art. 62. Landschreiber.
321.
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Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden.
An der Treib, 18. April 1731.
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Gesandte: Uri. Joseph Anton Püntiner von Braunbcrg, Landammann, Oberst und LandShaupti»^ 'Stanislaus Emanucl Püntiner von Braunbcrg, Landammann; Sebastian Heinrich Crivelli, Landamn»^'Johann Sebastian Jauch, Statthalter; Jost Anton Schmid, LandSfändrich und Scckclmeistcr. Sch"'-'Joseph Anton Reding von Bibercgg, Baron, Ritter, Landammann; Franz Joseph Reding von Biberegg, ^ammann und Zeugherr. Obwalden. Johann Wolfgang von Flüc, Landammann und LandSfändrich.walden. Johann Lorenz Bünti, Landammann; Remigius Kaiser, Landammann und LandShauptmanN.
». Gegenstand der Verhandlung bilden die zugcrischen Unruhen. Nach Ablegung des eidgenM^Grußes berichtet Uri, die Stadt Zug habe den 17. Februar an Uri und die übrigen katholischen Orteschriftliche Bitte gerichtet, sie möchten ihr mit Rath und Hülfe gegenüber den drei äußern Gemeinden beiD^'damit ihre Freiheiten und Rechte unangetastet blieben. Auf dieses hin sei ein Ermahnungöschreibcn an diemeinden abgesandt worden, sie möchten von allen Unruhen und Tätlichkeiten abstehen und mit der Stadl o >entweder unter sich selbst oder durch beliebige Vermittler sich vergleichen. Ammann, Räthe und ^hätten in einem Schreiben vom 22. März geantwortet, daß man mit Unrecht von ihnen glaube, als si'iedzur Annahme einer Vermittlung nicht geneigt; diese ihre Willensmeinung sei der Stadt Zug mitgetheiltdie Antwort aber bisher ausgeblieben. Da nun aber die Unruhen im Stande Zug überhand genommen »udwaltthätigkcitcn zu besorgen seien, auch daß den Frieden störende Reden in andern benachbarten katholische» ^wegen des 1715 erneuerten und von den „hohen Gwältcn" ratifieiertcn französischen Bündnisses möchten a»streut werden, habe Uri nöthig erachtet, Luccrn anzugehen, eine Conferenz aller an dem französischenund dem zugcrischen Libell thcilhabcndcn katholischen Orte, oder wenigstens der benachbarten sobald alsauszuschreiben. Lucern habe eine solche Conferenz nicht für passend erachtet, sondern Zürich ersucht, befördcr ^eine allgemeine eidgenössische Tagsatzung zu versammeln. Da von Zürich noch keine Antwort eingetroffen^habe Uri diese Conferenz ausgeschrieben, damit diese Mißhclligkeitcn beigelegt , den Unschuldigen Hü'^ ,und die drei Orte, so wie auch die andern katholischen Orte vor der durch ausgestreute friedenstörende - ^entstehenden Gefahr sicher gestellt werden. Nach Austauschung der Ansichten, und nachdem man sich