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Juli 1727,
zu bestehen schuldig sei, uud wünsche, daß beide Orte mit ihrem Ansuchen ab und zur Ruhe gewiesen wcrvc»möchten. Die übrigen Gesandten hoffen, daß die streitenden Orte entweder durch sich selbst oder durch ^mittlung guter Freunde sich vergleichen werden. SolothurnS Gesandtschaft ist instruiert, Glarus nachWeisung der Bünde zu dem Rechte bchülflich zu sein. 8 13.
Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen TagsaM^
im Juli 1727.
lÄtaatSarcinv Rurich. >
Gesandte: Für Appc nzcll-Außcrrhoden erscheint hier Johann Konrad Zcllweger, Landamnuv»'Mühlhausen und Biel sind nicht vertreten.
». Der Bct-, Fast-, Büß- und Danktag wird auf den lt. September angesetzt. 8 1. t». Steuernzuerkannt: 1) den beiden Pfarrern zu Grvncnbach und Hcrbiöhoscn je 199 fl.; 2) dem Pfarrer in ChristiErlang 139fl.; 3) der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 299 fl.; 4) der reformierten französisch^Gemeinde daselbst 199 fl.; 5) dem reformierten Prediger zu Neu-Bärcnthal 2<)t> fl.; 6) den reformierten Predig^zu Friedrichsthal und Karlsruhe je 199 fl.; 7) den reformierten Predigern zu Baircuth und Wilhelmsdors ^Itltl fl.; 8) den churpfälzischcn Kirchen und Schuldienern, welche noch immer allerhand Ungemach aussä'^müssen, 3t)t)Thlr.; 9) fünf picmontcsische» und drei ungarischen Studenten 836 fl.; 19) den reformierten ^meindcn zu Speyer und Worms je 1l)l) fl.; 11) der reformierten Gemeinde in dem Eßwcilerthal im zweibrückij^'Obcramt zur Erweiterung ihrer kleinen und „baulosen" Kirche, 390 st. (Vllstädtischcr Rcpartition). App9>^stimmt nur zu 1. 2. 3. Schaffhausen steuert nicht zu 6. (Friedrichsthal) 7. 19.; »ck lolere -nckum nehme» 'GlaruS, Basel, St. Gallen. (Siehe S. 7.) In Betreff der zum Studium untauglichen jungen Leute,die piemontcsischcn Gemeinden schicken, wird für gut befunden, dieselben in Zukunft vor ihrer Annahme craininsi^zu lassen. 8 2 bis 13. e. In das Ansuchen der evangelischen Gemeinde Blamont im Hcrzogthum Mü>"^gard um eine Beisteuer an die Wiedererbauung ihres abgebrannten Tempels und Städtleins, inglcicheMdas der abgebrannten Stadt Reutlingen wird nicht eingetreten, weil berichtet wird, daß die meisten Ortc ^sich aus bereits Unterstützungen gegeben haben oder noch geben werden. 8 11. <1 Auf die Empfehlunggräflich-hohenlohischen Regierung zu Pfädelbach in Franken wird den einzelnen Orten überlassen, demtantcn für die Verbesserung der evangelisch-lutherischen Schulen in jener Grafschaft mildherzig zu entsprechen. 8t . Zürich ersucht, die noch vom vorjährigen Abschied ausstehenden Licbesstcucrn für Pomarctto (vonSchaffhausen, St. Gallen, Mühlhausen), für Grünstadt (von Schückhausen, St. Gallen, Biel), für Raab in Ung^(von Schaffhausen, St. Gallen, Biel), für Hildburghauscn (von Glaruö, St. Gallen, Mühlhausen, Bicl) 9»'^senden. 8 15. ll'. Zürich verlangt wiederum von Glaruö, St. Gallen von Appenzell die Vergütung ^Kosten, welche sie wegen Erhaltung der jenen Orten zugewiesenen Galcricns gehabt haben. GlarusAppenzell antworten wie in frühern Abschieden. Die übrigen Ortc lassen es bei der gemachten Rcpartitionwenden. 8 16.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrjchaftöaugclegcuheitcu:
Deutsche gemeine Vogtcicu überhaupt.
Art. 59. Access von evangelisch Glaruö zu den Pfarrpsrimdcu.
Untere freie Aemtcr.
Art. 78. Landschrcibcr.