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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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304
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Januar 1727.

23«.

Conferenz von Uli, Schwyz und Nidwnlden.

An der Treib, 15. Januar 1727.

>Arct,iv Nidwalden.Z

Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Crivelli, Landammann; Joseph Anton Püntiner von BraunbeGAlt-Landammann und Landshauptmann; Jost Anton Schmid, Scckelmcister. S ch w y z. Gilg Christoph Scho^^''Alt-Landammann; Joseph Anton Reding, Ritter und Baron, Alt-Landammann; Franz Joseph Mettlcr, StattHalter, Alt-Landvogt und Sicbner. Nidwaldcn. Sebastian Remigius Kaiser, Landammann; Franzgius Zelger, Commissarius.

Auf die von Schwyz erhobene Frage, ob aus die nächstens zu Baden sich versammelnde eidgenössischeserenz zur Behandlung der östreichischcn Zollbeschwerden nicht auch von den katholischen Orten jemand crsäPneu sollte, wird bemerkt, daß auf letzter Tagsatzung zu Baden verabschiedet worden sei, daß nur die „trasi^renden" Orte zusammenkommen sollen, wobei man es bewenden läßt. 8 7.

Man sehe im Abschnitte Hcrrschaftbangclcgenheiten:

Bcllcnz, Bollenz und Niviera.

Art. 138 bis 113-

23«>.

Konferenz der commercierenden Orte.

Baden, 2V. bis 24. Januar 1727.

liTtaatsarcbiv Zürich.^

Gesandte: Zürich. Johannes Fries, Seckclmcistcr und dcö Raths. Bern. Johann Anton Tillier, Sc^meister deutscher Lande und deS Raths. Basel. Cmanucl Merian, des Raths und Präsident dcö kaull"^'nischcn Direetoriums. Schafshauscn. Johann KaSpar Murbach, Statthalter lind des Raths. Abt ^Gallen. Joseph Anton Püntiner von Vraunberg, LandShofmeistcr und geheimer Rath. StadtSt. GalUChristoph Hochrütincr, 1. U. I). Bürgermeister., .

Diese Confercnz wird in Folge dcö badischcn Abschieds vom November 1726 wegen des östreichische»geschäftS zusammenbcrusc». llntervessen war der Tod des kaiserlichen Plenipotcntiarius Blasius erfolgt-Zürich findet das im badischcn Abschied enthaltene Ansuchen deS kaiserlichen PlenipvtentiariuS sehr beben ^da der Kaiser dazu nicht, wie es früher geschah, durch dringende Roth veranlaßt sei und dasselbe in Krall ^Erbvercinigung und für alle Zeit begehre, während er doch wohl wisse, daß ihre Altvordern solcheswegen dieser Verbindlichkeit, sondern jedesmal wegen der in den Tractatcn erwähnten Ursachen und aufZeit zugestehen wollten, zu geschweige», daß die Eidgenossenschaft dadurch mehr, als durch irgend "»ciibeschwert würde. Demnach erklärt Zürich, sich in keine Verhandlung einlassen zu wollen, cö sei den»,alles extra edligationem der Erbvercinigung sein werde, und daß vorher folgende Punete in deinrial, welches der Prälat zu Klingnau eingegeben, ins Reine.gebracht werden. 1) Während derZollsachen, in Besuch der Märkte, Fuhrwerk und Schifffahrt die Reciprocität zwischen den östreichuclll"