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November 1726.
Securitätsdistrictes wollten sie ihren Herren und Obern hinterbringen, -t) In Beziehung auf den Punct llealroncionä«) lasse man es bei dem klaren Buchstaben der Erbvcrcinigung bewenden. 8 2. v. Den dritten Arti^betreffend, worüber der Prälat aus der Jahrrechnungötagsatzung Vortrag gcthan, d. h. „daß mau in beidsci^gen Landen nichts Kriegliches gegen einander vornehmen soll", wird, nachdem man Erläuterungen darü^verlangt hat, beschlossen, es lediglich bei dem klaren Buchstaben der Erbvcreinigung bleiben zu lassen. 8 3. «I» ^Secrctär des französischen AmbassadorS, de la Martiniöre, versichert in einem den Gesandten Zürichs übergebe»^Schreiben die Tagsatzung der Benevolenz seines Königs und ersucht dieselbe, sich in keine Verbindlichkeiteinzulassen, welche den mit ocr Krone Frankreich errichteten Tractatcn zuwider seien. Gegencomplimcnt d»r^Landvogt und Landschreiber und Versicherung, daß die Herren und Obern wider diese Tractate nichts ^nehmen werden. 8 5. e. Die Gesandten Basels stellen folgende Klagen: 1) daß ihnen auf die schuft^Beschwerde an den Ambassador wegen der Territorialverlctzung, welche bei Klcin-Hüningen stattgefunden, kc^Genugthuung gegeben worden sei; 2) daß seit geraumer Zeit der Fruchtpaß aus dem Elsaß gesperrt sei,Folge dessen das Kornhauö zu Basel öde gemacht worden sei, was gemeine Eidgenossenschaft angehe; 3)auf baslcrische Zinsen- und Zchntcnfrüchte ein gar schwerer, bisher unerhörter Zoll gelegt worden sei, vonchem andere nicht so eng mit Frankreich verbündete Orte befreit seien. — ES wird für daö Passendste erachb'diese Beschwerden, welche Basel in ein wohlbcgründcteö Memorial verfassen und den Orten übcrschicken ^bei bald stattfindender Becomplimcntierung dem neuen französischen Ambassador zu übergeben und zupfehlen. 8 6. t. Der Gesandte der Stadt St. Gallen ersucht, das vcrwichcncS Jahr bewilligte Recoim»^dationSschrcibcn an den Herzog von Bourbon zu Gunsten der Gebrüder Höggcr zu Paris wegen Acnderu^des Ministeriums an den Premierminister, Cardinal von Flcury, zu richten. Es wird willfahrt. 8 7. S. Luc^'ersucht Zürich bestmeinend, künstig vor Ausschreibung und Firicrung solcher Tagsatzungcn, wie die gegenn'^'tige, zuerst die Orte darüber zu vernehmen und deren Entschluß einzuholen; ferner ist es der Ansicht, ^wenn ein fremder Minister eine Tagsatzung begehre, „er nach altem Herkommen selbige Zusammenbcrusu^verlangen soll." Zürich entgegnet, daß es nach dem auf der Jahrrcchnung gefaßten Entschlüsse diese ^satzung nach alter Manier ausgeschrieben und aus Rcspect für die kaiserliche Majestät nicht länger habe a>^hcn lassen wollen, wünscht zugleich, daß die Orte in Zukunft ihre Erklärungen wegen ihres Erscheinens P^"und ohne angefügte Bedingungen geben möchten. 8 8.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnheiten:
Landgrafschaft Thnrgan.
Art. 175. Marchcnsachcn. Art. L76. Locales. Art. 749. Locales.
„ 297. Polizeiliches.
N h e i n t h a l.
Art. 266. Schifsfahrt.
Grasschaft Sargans.
Art. 398. Locales.
Obere freie Aeint er.
Art. 162. Zehnten und Grundzinse.
Grafschaft Baden nnv untere freie Aemter.
Art. 13. Zchntensachcn.
Grafschaft Va den.
Art. 327. Kirchcnsachen.
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