Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
246
Einzelbild herunterladen
 

24K ' März 1723.

zogen werden könne, da für einen Zoll auf der Rcichsstraße die Einwilligung dcS Herzogs von Oestu'^nöthig gewesen wäre; das Stadtbuch zu Brugg, der Gcleitlcutc Eid und das neue Zollbuch zu Bern läßt d-nur als iiigiimonta ckamestica gelten, erkennt den Grund einer Transportierung dcS Zolls von Bruggder Stilli nicht an und legt großes Gewicht darauf, daß das Schloß Freudenau nach dem 1634 authentij^ten Urbar und dem Abschied von 1659 unter der Landcsherrlichkeit der Grafschaft Baden stehe und Bernseinem ähnlichen 1659 gehabten Vorhaben bis auf die jüngste Zeit abgestanden sei. Auf einige von Berngebrachte Gründe, welche der Grafschaft Baden die JimÄnetion über die Aare streitig machen sollten, erwid^Zürich , daß, als im Jahre 15U3 eine Person im Fahr in der Stilli vcrunglüchte, die regierende» Ständezusragen beschlossen, auf welcher Seite der Aare solches geschehen sei; daß eben dieselben über die Fischtgesprochen, und daß die Zugchördcn zu Freudenau unter der hohen Judicatur der regierenden Ständeendlich daß nach dem badischcn Urbarium das Fahr mit aller Herrlichkeit an das Schloß Baden dienedemselben einen Recognitionszins zahle, von Königsseldcn aber nur bin ZinSlehcn sei. Bern hält aberallegicrten Abschied von 1659 nicht für bindend, glaubt, daß die Documcntc für seinen Stand sprechenwenn auch der Zoll nicht von Freudenau herreichcn würde, wie es Bern zugesteht, es doch Bcsugniß hätte eim'sogenanntenWührizoll" von den aus selbige Scire hinüberkommcndcn Schiffen zu fordern. Nachdem nundie zu seinen Gunsten sprechenden Gründe neuerdings entwickelt hat, unv da es namentlich in dem vonangeregten Wührizoll das Zugeständniß erblickt, daß es diesen Vött Freudenau herrührenden Zoll denn doch^'einen Uebcrfahrtszoll ansehe und die Bcfugsamc einen solchen Wührizoll zu errichten bestreitet, wird beielss'^"die gepflogenen Verhandlungen beiderseits den Herren und Obern zu referieren. Bern nimmt auch das ^langen Zürichs, daß die zurückgehaltenen Waarcn des Arrests entlassen werden mochten, ebenfalls -><l relero»^'"

s«::.

Konferenz von Zürich und evangelisch Glarus.

Rapperschwhl, 12. März 1723.

Staatsarchiv Zürich.^

Gesandte. Zürich. Hans Konrad Escher, Seckelmeister; Johannes Fricö, des geheimen Raths. GG^Fridolin Blumer, gewesener Landvogt zu Baden; Johann Heinrich Martin, gewesener Landvogt im Rhc>"Diese Confercnz wird zur Beilegung des Streites wegen der Besetzung der Pfarrei Mühihcim im ^gau gehalten.

>

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSaugelegcnhcitcn:

Deutsch« gemeine Vogteien überhaupt.

Art. 02. Acccß von evangelisch GlaruS zu de» Pfarrpfründeu.

Schirmorte des StistS St. Galleu.

Art. 13. LandShauptmaun.

. . ^ : ..R ^ ^ ^ »!il V ^ »tun ' -) >tt,1 iu.ü > b/l! .

>1 O'

»»» i'. z »R »n - »1 - R'n't i!i< z liiz» .nh.sch ckuil di »Nffck >l .». üb ^'4 ,

I, .. >b Ii-,' . ,iios m, > >'.»1 nuttiii'ck'jss'tt. j

... "Il^