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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 1722,

Schaffhauscn, Appenzell und St. Gallen, für 14 Schaffhausen, Appenzell und St. Gallen, 8 2 bis 16.Zürich verlangt von Glaruö wiederum die Vergütung für die Unterhaltung der jenem Stande zugcwicflw'»Galcriens. Glaruö antwortet, daß es nie zu jener Vertheilung eingewilligt und Zürich nie um Ucbcrnahme derselben angesucht habe, und läßt es bei seinen frühem Erklärungen bewenden, § 17, «I. Zürich wiederholt ff'»"Anforderung an St, Gallen für die Unkosten der Transportierung von GalcrienS, welche es einstweilen ff'^St. Gallen übernommen habe. St. Gallen aber glaubt, weil es die Verpflegung der App(»wll zugethcWGaleriens übernommen habe, nichts Weiteres schuldig zu sein. Zürich behält sich für « und «I seine Rräl"vor, 8 18. v» Die Gesandtschaft von Bern findet nicht gut, daß man dem picmontesisehen Studentenwelcher zu Genf angelangt ist, seine Pension verabfolge, wenn er nicht in Lausanne studiere. Man ^ dabei bewenden, 8 19. 4. Vodmer und Compagnie in Zürich suchen um ein Privilegium für ihr neues GcMbuch auf 29 Jahre gegen Nachdruck in der evangelischen Eidgenossenschaft nach, Daö Ansuchen wird "res<z>'«znckum genommen; die Entschlüsse der Obrigkeiten sollen eingesandt werden. 8 2V, zx. Auf ein Schreibdcö Königs von Großbritannien (vom 10, April 1722), in welchem derselbe, um alle Hindernisse zur Vcrewfgung der protestierenden Kirchen zu beseitigen, die evangelische Eidgenossenschaft ermahnt, daß man in Z»k>»'i'niemand mehr zur Unterzeichnung der Ivimuln onnsonsus anhalten möchte, wird beschlossen, bei derZürich darüber abgegebenen Erklärung bewenden zu lassen. Zugleich vereinigt man sich unter Vorbehalt ^Ratification zu einem Antwortschreiben des Inhalts, daß diese I'nimuln consvnsus nicht im GegensatzAugöburgcrconfession, sonvcrn zur Erhaltung des Friedens und der Ruhe der Kirche lind dcö Regiments ^evangelischen Eidgenossenschaft zu Stande gekommen sei, lind daß in denjenigen Orten, wo dieselbesubsisticre, niemand Gewissenszwang angcthan werde. 8 21,

Jahrrechnuug der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stn»^''

Baden, 22, bis 28. Jnli 1722.

lGtaa»»arc>iiv Züricti.l

Gesandte. Zürich, Johann Jakob Ulrich; Johann von Muralt, Bern. Hieronymus von Erlach; ^Hann Anton Tillier. Glaruö. Johann Heinrich Zwicki; Franz Karl Reding von Biberegg. ^

». Zürich verlangt von Bern wiederum, daß die zürcherischen Bürgern wegen Verweigerung deSin der Stilli arretierten Waaren zurückgegeben, und daß der zuwider den Bünden daselbst errichtete Zoll auffchffwerde. Die Gesandtschaft von Bern ist nicht instruiert; die von Glaruö ist instruiert über die Sache ßcb 'informieren, 8 lt.

Zürich und Bern.

I». Alis Zürichs Anzug wird zur Bereinigung der Kriegs-Vvrsatzrechnungen der 1, Deccinbcr dieses ^res und Aarau als Versammlungsort angesetzt, 8 18. « . Zürich wünscht, daß aus ebendieselbeBern seine Gesandten für die Rückerstattung der Reisekosten des nach Turin geschickten Rathösubstitutcn -instruieren möchte, 8 19.