Novcmbcr 1720. ZZH
^wsci, und St. Galleu wollen, obgleich sie ihrer Lage wegen am meisten zu gefährden haben, zu einem ein-zigen Schlüsse ihr Möglichstes beitragen und gerne „mit ihren lieben Eidgenossen im gleichen Schifflein"lahren und Lieb und Leid einander tragen helfen." Appcnzcll-Außerrhoden und Abt von St. Gallen sehenie Sperrung des Passes von Seiten deS Reiches bedenklich an, wünschen aber ebenfalls einen einhelligen Be-schluß und vic Bcrathung bis zum Eintreffen der Gesandten Berns und SvlothurnS verschoben. Diese erscheinenund Bcisicht von den Verhandlungen zu Aarberg. Bern erklärt ferner, daß es Lyon, Lyonnais, Brcsseund beide Burgund in den Bann erkannt und durch einen Abgeordneten Genf zu ebendemselben Entschlüsse zuveranlassen getrachtet habe; daß cS auf die Nachricht, es wollten sich viele Leute in sein Land werfen, dieWeenzen gegen Frankreich mit 200 Mann regulierter Truppen habe verwahren lassen. Es spricht die Erwar-tung aus, daß man in Betracht der zu Aarberg gepflogenen Verhandlungen den Bann gegen das Waadtlandund Genf aufheben werde. Nachdem nun Zürich nochmals auf die Gründe hingewiesen, welche die von ihmgetroffenen Maßregeln hervorgerufen hätten, und namentlich die Wichtigkeit der Offenhaltung des Passes demdeiche gegenüber hervorgehoben hat, wollen Bern, Luccrn, Schwhz, Untcrwaldcn, Glaruö, Basel, Solothurnkn>en allgemeinen mit den aarbcrgerischcn Verhandlungen übereinstimmenden Beschluß fassen. Man vereinigt sich^hiii, daß jeder Gesandte die gefallenen Meinungen nach Hause berichten und sich neue Instructionen gebenlassen soll; ferner daß die Ansicht von de la Martinicrc und vom kaiserlichen Sccrctarius Hermann über diese^uchc eingeholt werden soll. Unterdessen wird in Beziehung auf die verdächtigen im Lande liegenden Waarcn"schlössen, dieselben aus dem Land in die Quarantäne-Häuser zu schaffen, neu ankommende verdächtige Waarcnzurückzuweisen, hinterlistig eingeführte zu verbrennen; das Alles unter Ratificationövorbchalt. — Nachdem nun^ Ueucn Instructionen eingetroffen waren, erklärt Zürich, man möchte in einer Confcrenz mit der obcröstrcichi-chen Regierung öder auf schriftlichem Wege die Nichteinführung des Bando von Seite des Reichs zu erhaltensuchen und den Bericht abwarten; sei dieselbe aber nicht zu erhalten, so behalte es sich vor, die ihm gutMuienden Maßregeln zu treffen. Sämmtliche übrige Orte bleiben bei ihren früher gegebenen Erklärungenu»d lassen Schreiben an den Kaiser, an den König von Frankreich, an Venedig und an die Regierung zuKnisbruck entwerfen, in welchen sie die getroffenen Maßregeln auseinandersetzen, Ocstrcich um Aufhebung deroutumaz angehen, Frankreich, Saß es dem freien Handel zwischen dem Elsaß und der Eidgenossenschaft kein^uderniß in den Weg legen möchte. Zürich referiert und wird die einstweilen gemachten Anstalten bchal-und nach Beschaffenheit der von den Orten einkommendcn Berichte vermehren oder vermindern. Ebenfallsfrieren die Gesandtschaften von Schaffhausen, Appenzell-Außerrhodcn, Abt von St. Gallen. Bern, Lucern,chuiyz, Untcrwaldcn, Basel, Solothurn und Appenzell-Jnncrrhodcn belieben den aarbergcrifchcn Beschluß, einige^ Hinneigung zur Milderung der Quarantäne. Der Gesandte von Glaruö nimmt Alles acl icloi-oinlnm,^llcht, daß, wenn ein Ort unterdessen neue Maßregeln treffe, es vorher die anderen Orte davon in Kcnnt-^ setze, und daß jedeö Ort binnen zehn Tagen seinen Entschluß nach Zürich berichte. 8 2. e. ES wird einchreibcn des französilchcn Ambassadors d'Avaray (vom 16. Novcmbcr 1720) vorgelesen, in welchem sich der-e über die seit der Badcncr-Cvnferenz von einigen Orten wegen der Seuche getroffenen Maßregeln beschwert^ mit Unterbrechung alles Handels mit der Eidgenossenschaft droht, insofern die gegen Lyon, Lhonnais, Brcsse"'b die beiden Burgund verhängte Sperre nicht aufgehoben werde. Zugleich giebt auch der Gcsandtschafts-ttetär de la Martinicre sein Beglaubigungsschreiben und setzt in öffentlicher Audienz, zu welcher er durch
Gcjandtc und den Stadtschrciber abgeholt worden, die von Frankreich gegen die Seuche getroffenen Maß-
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^ücln auseinander, wünscht, daß man sich gemeinsam an die Beschlüsse von Aarbcrg und der letzten Badener