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Jnli 1719.
Kirchen- und SchulhauSbau im Fürstenthum Tesche» in Schlesien wird den betreffenden Orten wieder zugestellt/da sich ergeben, daß die Petenten keine Reformierten sind; 15) acht Studiosen, drei Ungarn und fünf Pinnowtesen, sieben von ihnen nach Vstädtischer, einem nach IXörtischcr Reparation, je 120 fl. Glarus will nur für eine»Picmontesen beitragen, Basel für zwei Picmontcsen und einen Ungarn; St. Gallen referiert. — Zu 5.,7., 9. stimmt Appenzell nicht; Glarus referiert bei 7. und 8.; Appenzell und Biel bei 8.; Schaffhausen bei ^wegen Worms. 8 2 bis 16 (f. S. 7). e. ES wird gut befunden, daß die Rechnung über die Unkosten, weichtdie Aufnahme und Weiterreise der GalcricnS einigen Orten verursacht haben, bereinigt werde. Ferner wir?gewünscht, daß zwei unlängst angekommenen (Combctte und Lacroir) ein Viaticum von 50 Thlr. gcgcbe»werde. Bei diesem Aulasse wiederholen Zürich und St. Gallen ihre Forderungen an GlaruS und Appenzell-Basel an Schaffhausen und Appenzell für übernommene Vcrpflcgungskostcn Und Reisegelder. Die genannte»Orte wiederholen ihre früher gegebenen Erklärungen. 8 17. «I. In Betreff des PathengeschenkS für den Soh»des Erbprinzen von Württemberg wird beschlossen, die Sache, obgleich daö Kind unterdessen gestorben ist,gemeine Session zu bringen und der Katholischen Meinungen darüber zu vernehmen. 8 18. v. Zu ci»c>»Pathengeschcnk für den Sohlt des Fürsten Victor Amadeus von Anhalt, welcher die evangelischen Orte »cl'tzder Stadt St. Gallen, den drei Bünden, Mühlhauscn, Biel, Gens und Neuenbürg zu Gevattern gebeten,jedes der erbetenen Orte 50 Thlr. beitragen. Glarus und Appenzell wünschen eine andere Reparation bei ^gleichen Ehrenausgaben und referieren. 8 19. 1'. Zürich fordert an Schaffhauscn noch Berichtigung cincS Z»einem Pathengeschcnk für den Sohn des Markgrafen Christoph von Baden - Durlach gemachten Vorschuß^'Schaffhausen erklärt, daß es sein Kontingent nicht nach gleich formierter, sondern nach proportionierter IVsbMscher Rcpartition bezahlt habe. 8 20. K. Den Buchdruckern Emanuel und Johann Rudolf ThurneiscnBasel wird das voriges Jahr nachgesuchte Privilegium für ihr Bibclwcrk bewilligt. 8 21. I». Die Angc^genhcit der östreichischcn Zölle, welche namentlich die evangelischen Orte belasten, wird besprochen. Es w>^beschlossen, dieselbe vor gemeine Session zu bringen. Da den commerciercnden Ständen nach Beschluß ^gemeinen Session überlassen bleibt, noch weitere Maßregeln zu ergreifen, so soll jenes decrctirte Schreiben »'mehreren Copicen an dermalen am kaiserlichen Hofe befindliche Personen aus den evangelischen Orten abgehtund dieselben ersucht werden, im Namen der evangelischen Stände dasselbe zu secundicren. 8 22. I. Dieschwerden gegen Frankreich wegen gesperrter Einfuhr eidgenössischer Waarcn „in die Franche-Comlst und W»grafschast Burgund" und der Forderung von vier SolS für das' Pfund (Livre) gegen Bünde und Verträge st'Ü»'von gemeinrr Session behandelt werden. 8 23. Ii.» Die glnrnerische Gesandtschaft eröffnet, daß dstwohncr der 1517 von denen von Hewen erkauften Grafschaft Wcrdenberg dje Huldigung verweigern, undwegen einiger in den Briefen von 1667 und 1687 angebrachten Abänderungen, betreffend die Befugnisse^'Landvogts zu dem Auftrieb auf den gemeinen Weidgang; sie ersucht,,, ihrem Stande mit Rath Und Unterstütz»»^an die Hand zu gehen, wenn er etwa Gewaltig, brauchen gcnöthigt würde, und erklärt, die Aligelcgtzm»mit dem katholischen Gesandten auch in gemeiner Session zür Sprache bringen zu müssen. Die Gesandten,Instruction, rathen an, wo möglich uoc^ferner, gütliche Mittel zu versuchen, durch, Seelsorger den Widerst^'gen Vorstellungen machen zu lassen oder-sie durch Anbieten von Amnestie zur Huldigung zu bewegen; siecS auch nicht undicnlich, durch ein im Namen der evangelischen Orte erlassenes Schreiben die Werdend^')zu ihrer Pflicht zu ermahnen. Uebrigcn.s werde man in gemeiner Session auf fernere Anwendung güt^'Mittel antragen. 8 24. I. Schaffhausen bringt seine Klagen gegen die noch immer die Huldigung verweilst^den und mancherlei Frevelthateiz veviibvnden, Wilchinger vor. Es wird passend eraclM, daß gegen diest>»il