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bängen. Andre Stände sehen nirgends Whülfe,- als Vätin, daß didst fremden Münzen in der ganzen Eidgenos-senschaft gleich gcwcrthet werden. GlarnS zeigte an/daß es die Mgeüänttten Filippi zu 2 s>, gewcrthct habe,^astl, Frciburg und Schaffhäuscn stellen ihre schlimme Lage als Grenzkanfoiir in Hinsicht auf fremde Münzeund erklären an gemeinsamen Maßregeln aus dicsem Hirunde, so sxhr sie eöwünichten, nicht Thcil nehmen^ kennen. Dieser fremden Münzen halber, läßt man es lwim-vorjährigen Abschiede bewenden, so daß jcdeö^t seine Verordnungen machen'soll. In Beziehung aus die einheimischen Münzen wird der Verschlag der^"gcnthalcr-Cenfcrcnz verlesen. Zürich, Berg, Luccrn, Solothurm un-d Schaffhaufcn nehmen ihn an, wollen"bcr den beigefügten Tarif noch durch Taxation der ändern voll einigen Orten geprägten Münzen vervollstän-digt wissen. Uri, Schwyz, beide Untcrwaldcn, Zpg, Glarus, Appenzell beider Rhoden, Stadt St. Gallen^ Biel referieren. Basel und Freiburg lassen es lediglich, beim vorjährigen Abschied bewenden. Alle Gesandtenhellten ihren gnädigen Herren und Obern das Münzregal vor. 8 2. v. Auf die Eröffnung der Gesandtenllurjchs an den östreichischcn Zollstätten noch" immer von eidgenössischen Waaren, wie von fremden,
erhoben werden, ja daß sogar hie und da noch mehr Zölle „angelegt" worden seien, wird beschlossen,Morgen ein Schreiben an „Seine Kaiserliche und Königliche Katholische Majestät" zu erlassen und auf dieä'Mtioncn hinzuweisen, welche der Erbvcrcin und die'darauf basierten Tractate der Eidgenossenschaft gewähren.> Und Schwyz wollen, daß in diesem Schreiben der Ursache der ZollScrncucrung nachgefragt werde, letzteres,'b auch eine Instanz wegen der lange ausgebliebenen-,Erbcinigungsgclder beigefügt werde. Zug will dasMeben „och zurückgehalten wissen, bis der Krieg mit den Türken den Kaiser nicht mehr so sehr in Anspruch^üne und bis Anschein zum Frieden vorhanden sei. 8 3. «I. Auf die Eröffnung BcrnS, daß wieder viel Strol-und Bcttelgcsind im Land sei, wird beschlossen, das Mandat vom vorigen Jahre zu erneuern, die auf-mngencn Strolchen nach LauiS zu bringen und in fremde Kriegsdienste abzuführen, den 17. 18. 10. August^ allgemeine „Bettcljägi" zu veranstalten. 8 4. v. Der französische Ambassador läßt durch de la Martinicrc,«jgz nlkniro«, anzeigen, daß er verhindert sci,.tlllf dieser Tagleistung sich einzufinden, und versichert diebtndtschafwn seiner fortwährenden Affectiv«. Gcgclicomplimcnt durch den gemeinen Landvogt und die beiden""»collisten. 8 5.
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Gesandte: die der regierenden Stände, welche beim Tage zu Baden genannt sind.
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-'U- !?./ j.- Die VUI das Thurgau regierenden Orte.
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^ Un verlangt von Bern N'iederum SatlSfaction für die dem Landammann Schmid von Böttstein undDi"? Hilstkon dlwch Hofmeister Tscharncr gegen Bünde und Recht weggenommenen>00 Mütt Fruchte,über ^^'^lchaft Berns ist ohne Instruction, erklärt aber, daß die Untersuchung deS Haiwels einer EommiffionUNg D^lüs den Wunsch Uris wird'an Bern ein Schrpibcn abgesandt, um eine billige Beileg-
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