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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Ja,tuät-ck-7is. jtzS

"ßehcn thüegcr". Nach gegenseitiger Uebercillkunft wird der Rorschacher-Dractat M Besprechung zu Gründdgrlegt und paragraphenweise durchgesprochen. Der Inhalt dieser Besprechung' M den h. Obrigkeiten zur bellet''hcn Disposition'hinterbracht werdett. 8 1. I». Berns Gesandtschaft eröffnet, Ms der im Namen der evangelischenund der zugewandten Orte an-den Hof von Mrin geschickte SccrctarinS in BKli'-berichtet hat. Fernes wird auf^u Schreiben Genfs an Zürich und Bern dcS'JnhaltS, eS möchte unter dem Namen aller evangelischen Ofte^u Streit mit Savoycn wegen der Ansprüche des Cure Boccard an die Portion oongruv des Zehntens zuo»cencr dem Könige von England empfohlen werden, Bern beauftragt beim englischen Residenten Manning) Zu erkundigen, was dieser Sache wegen am englischen Hofe bereits vorgegangen sei, und es an Zürich zu be-achten. § 2. « . Bern bringt den Uebclstand zur Sprache, welcher durch die Weigerung einiger Orte, namcnt-. ^ ^chaffhauscns, in die Reparation der Steuern gebrächt werde. Man kommt überein, dieses RepartitionSge-MN auf eine gemeine Zusammenkunft auszustellen, vorher aber die Stände zur. JnstructionScrthcilung dafür

" Kenntniß zu sehen. 8 4.

Man sehe Mich im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnhcitcn:

Abt-sanetgallis che Lande.

, .. , > > i . Art. 74», Kirchenlachen,, , . oc im

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117.

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Conferenz von Uri, Schwyz und Untcrwalden.

i,AUlt>er Tireib, 4. JtuW 47tS,: D u l-xlmm: in?N''v.i?

> llrUiiv Ztidwaldcii.1

^ Gesandte: Uri. Karl Franz Sehmid, Landammann und LandSfändrich;'Joseph Antoft Püittincr vonuilnbcrg, Alt-Landammann und Landshauptmann; Karl Anton Püntincr von'Nräünbcrg, Att-Ländammann und^Udsfändrich; Karl Balthasar Lusscr, LandSseckelmcistcr. Schw y z. Joseph Anton Weber, Landammann; Gilgüistvph Schorns, Alt-Landammann. Oswalden, NiclauS Jmfcld, Landammann und Panncrherr. Nid-'Calden. Sebastian Remigius Kaiser, 'Landammann; Franz Ignatius Stulz, Alt-Landammann.^ ». Schwyz, das diese Zustrmmcnkunft auf die Nachsicht vcranlaßtc, daß Zürich lind Bern in Baden zu-^ oiienkämen, um über die Restitution mit dem Gotteöhausc St. Gallen zu berathschlagen, wünscht, daß man sich^athe, was bei dieser Gelegenheit zum Heile der Katholieität und der bedrängten Orte vorzunehmen sei, damit^ gemeine Landmann nicht sagen könne,daß bei diesK ^Gelegenheit, den katholischen Orten aufzuhelfen, die^gleiten still gesessen seien", und schlägt vor, dem ncuerwähltcn Fürsten von St. Gallen in einem Gratula-"oSjchttjhm die Sache der katholischen Orte zu cinpfchlen/'ch sowie' auch' in ähnlichem Sinne an den Papst, die> )öfc von Constanz und Como' schreiben. Man ist der 'Ansicht, daß die Restitution niemals aus dengössen »verdcn und daß man ernstlich darnach trachten müsse, mit göttlicher Gnade aus eigenen Mit-und iisit verbündeter Fürsten Beistand Hülfe tür die katholischen Orte zu erlangen. Man vereinigt sichUri Lueeru ersuchen soll, je nach Gutfinden eine V- oder Vllörtischc Conferenz auszuschreiben. Uri will-d^ Obern hinterbringen. §1. d. Der Anzug Uri'S, daß Maßregeln möchten getroffen werden, den trotzergiebigen Weinernte deö letzten JahrcS hohen Preis dcS WcincS herunterzudrücken, wird ack rellecteoäum

) Das Schreibe» ist den 3. Januar abgegangen.

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