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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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126
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126 April 1717,

Abte von St. Gallen während deS verflossenen. IatsseS, Sie lassen verlesen das Schreiben des Königs vo»England an beide Stände, deren beider Schreiben an den Kaiser, die Antwort deS Kaisers, Berichte von de»Verhandlungen mit Baron von Greuth zu Brugg, und melden, daß sie wiederholt dem Kaiser erklärt hätten, sie seic»geneigt, wenn der Abt Beschwerden gegen den Rorschacher-Tractat habe, in einer Conferenz dieselben anzuhörenSie berichten serner, wie bei der Particulareonfcrcnz des Venncrs Tillier zu Windau und in einem Schreibe»des Barons von Greuth an Rathsherrn Hirzel und des Schultheißen Schnors an Landammann Nabholz Z>"muthungen gemacht worden, welche der eidgenössischen Unabhängigkeit zu nahe treten. Während sie einerseitsdiese Zumuthungcn mit möglichster Präcaution abzulehnen getrachtet hätten, sei doch ihr Bestreben dahin g<"gangen, einen ehrlichen und beständigen Frieden zu Stande zu bringen. Die übrigen Gesandten verdanken dieseMittheilung und versichern die beiden Stände, bei vorkommendem Anlaß daS.zu leisten, was Bünde und Re-ligionSgcmcinsamc von ihnen fordern, 8 1. t. Zürich trägt auf eine Beisteuer zum Bau der reformierten Kirchezu Hildburghausen in Sachsen und einer solchen in der waldcnsischen Colonic Pinache im Württcmbcrgischc»an. Der Beschluß wird aus Mangel an Instruction auf nächste Jahrrechnung verschoben, 8 5. K» Für dieUnterstützung des jungen in Lausanne studierenden Iahier stimmen die meisten Gesandten; die Bestimmung derSuminc wird aber aus nächste Jahrrcchnung verschoben, 8 6,

Zürich und Bern.

I». In Beziehung auf das noch unbeantwortete Schreiben Zürichs an Bern vom t. April in Sache"des Abt-sanctgallischen PacisicationSgeschästeS erklärt Bern, daß es am zweckmäßigsten sein würde, zur Pespr^chung cincö gemeinsam in dieser Sache zu befolgenden Systems eine Conferenz zu halten. GS wird ein Gl»wurs zu einem Schreiben an den englischen Envoyö Stanyan zu Wien vorgelegt, in welchem .demselben Dseine bisherige Vermittlung gedankt wird. Die Vorschläge' des Baron von Greuth und des Schulthcißr»Schnors von Baden, betreffend die Art und Weise, wie die Präliminarien mit dem Abt von St. Gallen tdöffnet werden sollen, werden als unannehmbar dargestellt, zumal da die Unabhängigkeit der Eidgenossensch^dadurch gefährdet würde. Ferner wird beschlossen, das den 6, März gutgeheißene Schreiben an den Grass"von Schwerin abgehen, zu lassen und das unlängst eingetroffene königlich-preußische Antwortschreiben m'bhdem Schreiben an Stanyan beizulegen und ihn zu ersuchen, seine viclgsiltigen Offieicn mit denen des Her""Stanyan zu verbinden. Dein Baron von Greuth, soll durch Rathshcrrn Hirzcl die gute Neigung verdankaber dabei bemerkt »Verden, daß wegen der fremden Mediation unübersteiglichc Bedenken gewaltet haben, T»»"Schultheißen Schnors soll durch Landammann Nabholz geantwortet werdpn, ,daß seine Vorschläge der eidgciiöl"'schcn Unabhängigkeit zu nahe treten und von beiden Ständen nicht angenommen werden; zugleich aber wird derssü"des Wunsches der beiden Stände, mit dem Abte Frieden zu machen, versichert; Schultheiß Willading ss'^dem Herrn von Thun: anzeigen, daß Pinc Vorschläge verworfen worden seien, und sondieren, wie die in sei»^Schreiben angeführtenPrivatos" zu verstehen seien. Zürichs Gesandtschast, nicht instruiert, nimmt dieseschläge all rokoronckum; es hält aber eine Conferenz erst dann zweckmäßig, wenn man von Seite des Abts dt"Bericht erhalte, daß er eine Conferenz zu bestehen geneigt sei. Aus Zürichs Anregung wird beschlossen, auchübrigen evangelischen Orten Kcnntniß vom Verlauf und vom Stande der Abt-sanctgallischen Angelegenheitt"zu geben, 8 8. I. Zürich wünscht BcrnS Entschluß rücksichtlich seiner im Wyler-Abschied an Bern gestellte"Anforderungen zu vernehmen. BcrnS Gesandtschaft, vhnc Instruction, referiert. 8 9, Ii,. Zürich -heile Ml"diejenigen Schriften mit, welche seit der Wyler-Confcrenz in Beziehung auf das streitige cucnzischc Tcsta»"^