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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli, 1714.

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inner» Raths, Uri, Joseph Anton Püntiner von Braunberg, Landammann und Landshauptmann; KarlAlphonö Peßler von Wattingcn, Paniicrhcrr und Alt-Laudammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorns,^andammann; Joseph Franz Mettlcr, Sicbner und des Raths. Obwalden. Niklaus Jmfcld, Landammannund Panncrherr; Lconz von Zubcn, Seckelmeister und deS Raths. Nidwaldcn. Beat Jakob Leu, Land-ammann. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn von Gestelcnburg, Ritter, Ammann; Christoph Andcrmatt, Alt-Ammann.Fr ei bürg. Johann Peter Boccard, Schultheiß; Franz Ludwig Fegeli, Seckelmeister und des Raths. Solo-khurn. Johann Friedrich, Baron von Roll, Ritter, Schultheiß; Johann Jakob Joseph Glutz, Ritter, Seckel-meister mrd des geh. Raths. Appenzell Jnncrrhvd cn. Johann Martin Geygcr, Ritter, Landammann.

Da auf der von Zürich ausgeschriebenen JahrrechnungStagsatzung zur Sprache gebracht werden wird,auf was für eine Weise die Eidgenossenschaft in den zu Baden abzuschließenden Frieden sollte eingeschlossenwerden, so wird nach abgelegten Curialien beschlossen, daß alle katholischen Orte einhellig dahin wirkensollen, daß die Eidgenossenschaft, da die Badcner-Tractate bloS eine Fortsetzung der Utrechtcr seien, nicht inandrer Weise in dieselben eingeschlossen werde, als sie in den Utrechter und früher in den Ryswijkcr Friedeneingeschlossen worden sei. 8 1. Wenn diese Verhandlungen die evangelischen Orte zu der Frage veran-iassen würden, ob die katholischen Orte den aarauischen Frieden zu halten gcsmnet seien, so soll katholischer Seitseinhellig unter Bezeugung großer Verwunderung geantwortet werden, ob denn ihr Benehmen Anlaß zu einersolchen Frage gegeben habe. Wenn die Protestierenden dann darauf dringen sollten, daß die Katholischen einekategorische Antwort bei ihre» Principalen erholen, so soll dieses Ansuchen als eine „affronticrlichc Sache",durch welche die Gesandten Gefahr laufen würden, sich das Mißfallen ihrer Obern zuzuziehen, von der Handgewiesen werden. Und sollte weiter, als man sich einbildet, geschritten werden, so mögen sich die Gesandtenerinnern, „daß sie in den Stand gesetzt seien, zusagen, daß sie bis dahin nichts wider den aarauischen Tractat„gethan haben, und daß in dem Gegcnthcil Zürich und Bern selbigen öfters violiert und täglich vivlicrcn."HIn solchem Tenor solle auch auf die andern gefährlichen Fragen geantwortet werde», welche die protestierendenOrte etwa noch, thun würden. 8 2. « . Wenn auf der Tagsatzung zu Frauenfcld beschlysscn wird, die zuBaden versammelten Bevollmächtigten im Rainen der Eidgenossenschaft zu bceomplimentierc», so soll katholischerSeitö daraus gedrungen werden, daß unter Beseitigung der etwa von den evangelischen Orten angetragenenParität von jedem Orte ein Gesandter zugezogen wprdc. Wird aber kein Anzug wegen gemeinsamerBecomplimcnticpung gemacht, so soll eine Bccomplimcntierung im Namen des katholischen Corpus stattfindendurch Abordnung je eines Gesandten von jedem Orte, bei welchem Anlasse den Bevollmächtigten die nöthigcInformation über das bedrängte katholische Wesen gegeben werden soll. 8 3 «I. Sollten zu Frauenfcld Pro-lecte, die-Restitution betreffend, auf die Bahn gebracht werden, so sollen dieselben einfach -><! ivlorouckunrgenommen werden. 8 4. «5» Dem Bischof von Konstanz wird zu seiner Erhebung zum Coadjutor des Bis-thumö Augsburg, welche derselbe in einem Schreiben vom 11. Juni angezeigt hat, gratuliert; ferner auf einSchreiben ebendesselben vom 9. Mai, in welchem er den Antrag auf Erneuerung des Bündnisses zwischen ihmund den katholischen Ständen macht, geantwortet, daß gegenwärtige Cvnjuncturen nicht wohl zugeben, diesesBündnisses Erneuerung zu bewerkstelligen; daß aber, sowie sich dieselben ändern werden, die katholischen Orte

*) Diese Worte sind so zu salzen eine wörtliche llebersetzung eines Schreibens des Grasen du Luc an den spanischen Gesandte»,Beretti Landi, in welchem jener den katholischen Orten auf ihre durch Berctti vermittelte Anfrage, wie sie sich den Evan-gelischen gegenüber auf künftiger Tagsatznng benehmen sollten, seine Ansicht mitgethcilt.

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