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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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41
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September 1713,

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Confercnz von Schwyz, Unterwaldeu und Zug.

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itlrcinv Nidwaldcn.h

Gesandte: Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Franz Mettlcr, Sicbncr. Obwai-de n, Johann Franz Andcrhalden, Landammann. Nidwalden. Johann Jakob Ackermann, Ritter, Statthalterund Landöhauptmann. Zmg. Beat. Jakob Zurlaubcn von Gestelcnburg, Ritter, Ammann und Landshauptmann;Joh. Jakob Heinrich, dcö Raths.

tt. Zweck daher Confercnz, zn welcher auch Luccrn und Uri eingeladen worden waren sLucern hatte die Ein-ladung abgclchntl, ist die Ausführung des zu Lucern, zu Baden und zuletzt zu Fraucnfcld gefaßten Entschlusses,eine Deputation nach Rom zu schicken, um den Zustand'dcS katholischen Wesens dem Papste vorzustellen undihn um Hülfe für die niedergedrückte Katholicität zu bitten und um das Verlorene wieder, zu erlangen. Eswird beschlossen, den Custos Schorno von Bischofszcll als Deputierten der drei Orte nach Rom zu schicken.Uri ioll sich erklären, ob eS seines Orts jemand mitscndcn wolle. Will es nicht, oder zögert es mit seiner Ant-wort, so soll Schorno im Namen der drei Orte allein abgehen; in Nutzen und Schaden soll mit einanderin aller Aufrichtigkeit gehandelt, gelebt und getheilt werden. sVon jenen Verhandlungen in Baden undFrauenfeld findet sich in den Abschieden nichts. Es scheinen sich dieselben auf Separatbesprcchungcn zu beziehen, s§> 1. I». Nidwaldcn verlangt von Zug die Bestrafung des Priesters von Mcnzingen, der auf der Kanzelschimpflich von den Gesandten zn Fraucnfcld geredet, als hätten sie beschlossen, die Katholiken sollten das Ge-wehr ablegen und nach Kappel liefern, und man müsse die Freistellung des Glaubens zulassen. Die Ge-sandten nehmen den Antrag all i-elaronckiim. § 3. e. Nidwalden wünscht, daß, nachdem der Bund, der dreiLänder jüngsthin (13. Juni 1713) svlcnnisicrt worden, auch der goldene Bund und Brudcrbrics von den siebenkatholischen Orten beförderlich erneuert und nicht nur mit Worten, sondern auch in der That in allen Treuengehalten werden möchte, kick. «R. Da nach einem Manifest Berns dessen Obrigkeit wegen der in Deutschland gras-sierenden Pest niemanden von den Eidgenossen durch seine Stadt und sein Land und seine Botmäßigkeit ohneeinen nicht länger als 14 Tage gültigen Sanitätspaß passieren läßt, so möchten die Gesandten sich auf bevor-stehende Confercnz an der Treib instruieren lassen, was an Zürich und Bern wegen Beseitigung dieser Hemm-nisse für Handel und Wandel geschrieben werden könne. 8 5.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegenhciten:

Landgrafs chaft Thurgau.

Art. tW. Locales.

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33»

Confercnz von Uri, Schwyz und Unterwalden.

Air der Treib, 12. September 1713.

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lNathschlagbnch von Nidwaldcn.,

Gesandte: Uri. sUnbekannt.j Schwyz. lUnbckannt.j Obwaldcn. jUnbckannl.j Nidwaldcn. MelchiorOdermatt, Landammann; Johann Jakob Ackermann, Ritter.

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