1588
Juli 1710.
». (Alle Orte außer Solothurn.) Zürich gibt Kcnntniß von den fremden Münzen, die.daselbst verbo»»wurden; andere Orte eröffnen die bei ihnen geltende Valutirung der großen Gold- und Silbcrsorten.Abt von St. Gallen, Appenzell, Stadt St. Gallen und die Landvögte des Rhcinthals und von Sarg»»^haben die Groschen und Halbbazcn herabgcsczt. Bern und Freiburg beschweren sich, daß so viele nicht pr»^'haltigc neue Zugerschillingc in das Land kommen, und wünschen von Zug Abstellung dieser Circulatio»,nicht in die Lage zu kommen, dieselben auf einen Kreuzer herabzusezcn. Die Gesandten von Zugdarauf, ihre Obern hätten aus Mangel an Münze etwas Weniges münzen müssen, wozu sie das Rechtvorbehalten wollen; ihre Schillinge seien nach Versicherung des MünzmcistcrS probchaltig; Zug hätte '"»^kehrt eher Grund, sich über die Bcrncr Halbkrcuzer zu beschweren. Diese lcztcrn hat Bern laut seiner Erklär»»!?für die eigenen armen Leute und nicht für die Reichen münzen lassen. Uri, Schwpz und Stadt St.behalten sich das Recht, in gebührender Probe und Werth zu münzen, vor. Wenn daS eine oder »»Ort einzelne grobe Sorten ab- oder gar verrufen will, so soll dies jedesmal sämmtlichen Ständen angczwerden. Bern bringt vor, cS habe sich bei Wallis wegen der gar schlechten Fünfbazcnstüke beschwert. ^hat die Mömpclgarder Groschen auf einen halben Schwcizcrbazcn herabgcsczt. II». (Alle Orte, außer Frcib»^und Solothurn.) Da der schriftliche Bericht des Untcrvogts zu Baden Beat Anton von Schnorf überVerrichtungen Namens der Eidgenossenschaft bei dem schwäbischen Kreistag für die Fruchteinfuhr ^Reich den einzelnen Orten nicht zugekommen war, erstattet er nochmals mündlichen Bericht. Wenn gl'»^Erfolg dieser Mission nicht nach Wunsch ausgefallen ist, so wird doch dem Untervogt für dieGeschiklichkeit, Mühe und Arbeit der Dank ausgesprochen. Laut spccificirter Rechnung belaufen sichAusgaben auf 401 Gl. 32 Krzr., den Gulden zu einem halben Thalcr berechnet. Zur Bezeugung ^bcsondcrn Zufriedenheit verordnet ihm die Tagsazung für jeden Tag seiner Verrichtung zwei Thalcr, waö, ^Kosten inbegriffen, die Summe von 3<1l) französischen Thalcrn ausmacht, wie es auch im Jahr "dem gleichen Anlaß gehalten worden war. Die Gesandten von Obwaldcn und von Inner- und Außcrrb ^nehmen den Vorschlag für ihre Betreffnisse aä reförsiulum, da sie nicht wissen, ob ihre leztjährigcnfür die Abordnung gestimmt haben. Auch Biel, das an der leztjährigcn Jahrrcchnung nicht chcilgc»»»'^will den Beschluß den Obern hinterbringen, r. Der Bischof von Basel verdankt die vielen bisherige»lcistungcn der Eidgenossenschaft und verlangt Rath und Hilfe in folgender Angelegenheit. DerCommandant zu Alt-BrciSach ließ den wegen verschiedenen Verbrechen inhaftirtcn bischöflich-basclschcn U» ^ ^Johann Georg Kcmpf von Schlicngcn daselbst durch eine Abtheilung Soldaten gewaltsam auS derführen, und darauf troz wiederholten Protestationcn durch 25 Dragoner dessen zur Bezahlung der ^ ^ ^ ^in Verwahr genommene Fahrhabc auf zwei Wagen abholen. Der Bischof erhielt vom Commandantcndie Antwort, gedachter Kcmpf, der Bruder des von kaiserlichen Truppen auf Baölcrgcbiet erschossen^' ^stehe wirklich in französischen Diensten und sei daher nicht mehr unter der Gerichtsbarkeit desnoch andere dergleichen Beschwerden vorliegen, wird eine Beschlußfassung noch eingestellt und demzurükgcschricbcn, die Eidgenossenschaft werde sich angelegen sein lassen, daß der Bischof sammt sei»'" ^vermöge des Neutralitätsvertrags von 1702 von dergleichen Fällen befreit bleibe. «I. (Ohne Ab' 'v' „gGallen.) Der kaiserliche Gesandte hat ein vom 14. Juli datirtcS Schreiben über die gcwaltthätige ^des kaiserlichen Jngcnicurhauptmanns Jean Boiteux Renaud von TravcrS, Neuenbürg, in Solothnr» ^geben, womit er dieses unerhörte Verfahren des französischen Gesandten auseinandcrsczt und die 0rjcydes rcichöabtrünnigcn Mordbrenners Kcmpf darauf zurükführt, er sei zur Abwendung der von ihm a»g