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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1511
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Mai u, Juni 1709,

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wallen. Georg Wilhelm Ringk von Baldcnstein zu Ncngcnspcrg, Landhofmeistcr; Joseph Anton Püntincr,lürstlicher Rath und Kanzler. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Peter Haas,^nncr und des Raths.

». (Alle Orte außer Frciburg, Solothurn und Jnncrrhoden, die noch nicht angekommen sind.) Nachsiegte», eidgenössische.» Gruße eröffnen die Gesandten allerseits, von den Obrigkeiten instruirt zu sein, durchVMebrung aller gedeihlichen Mittel die langjährige toggcnburgische Streitsache nach Recht und Billigkeit nun""mal zur Austragung zu bringen. I.. 1. (Ohne Freiburg und Jnnerrhoden.) Die katholischen Stände>>ab-.. diese außerordentliche Tagsazung ausgeschrieben, weil die vielen Geschäfte der Jahrrechnung eine gründlicheBrechung des Toggenburgerhandels kaum zulassen, und eröffnen ihre Instructionen, die auf eine gütlicheAustragung dcö Zwistes hinweisen. Darauf erneuern die Gesandten des AbteS von St. Gallen die bereits"" lcztcr Jahrrechnung erhobene Klage über die Empörung der Toggcnburgcr und bedauern, daß der angestrebteZw einer Vermittlung nicht erreicht worden sei; inzwischen seien neue unerhörte Gewal.acte vorgekommen,"wich die Vertreibung der äbtischen Beamten, die Bewaffnung wider den eigenen Herrn und die Angriffes-ine Häuser u s w Gegen diese unerhörte Vermessenheit, und um sich vor Gott, dem Kaiser als^"herrn'und der ganzen ehrlichen Welt zu entschuldigen, werde der Abt zum äußersten Mittel, das der'""hren Obrigkeit zustehe greifen, um wieder in den Besiz seiner Rechte zu kommen. Er ersuche daher .....^ Hilfe der Eidgenossen nach Inhalt der Bünde und zweifle um so weniger daran, als die immer ...ehr>n.d nehmenden Uebe.thaten im Toggenburg sich schließlich als eine Strafe Gottes auch über die liebe^nossmschaft insgesammt ergießen dürften. Zürich und Bern verlangen, daß d.e,e Klage auch den Toggen-"""gm. zu wissen gethan und sie darüber verhört werden; ferner sei noch festzustellen, an welche... Orte, vorund wie diese Verhandlungen von statten gehen sollen. 2. (Alle eidgenössische» und zugewandten Orte.)trüber, sowie über die Frage, wie fernere Tätlichkeiten i», Toggenburg vermieden werden können, finden""h"re Tage lang sorgfältige Beratungen statt, die endlich in Abwesenheit der Gesandte» von Zürich und^ Abtes den l Juni zu dem Beschluß führen, eS seien die Toggcnburger unter Gewährung freien GeleitesBaden zu berufen um sie daselbst vor gemeiner Session gegen die Anklage» des AbteS e.nzuvernchmen;'"tischen sollen sich die Parteien zu Hause ruhig und friedlich verhalte... Hievon wird auch de... Abt^"N'niß gegeben Wich gibt nachträglich zu dieser Schlußnahme seine Zustimmung auch. Nachdem nunAusschüsse des Toggenburgerlandra.heö beider Religionen den 12. Juni in Baden eingetroffen und ihnen^ darauf die Klage des Abtes abgelesen worden, legen sie die Klagean.wort schriftlich e.n. D.ese bestreitet"°""st «Ue Klagepunkte deö Abtes; die Toggenburger verlangen nicht mehr, als waS ihnen mit Recht gebühre;die langen hartnäkigen Beeinträchtigungen seien sie endlich genöthigt worden, ihre gleichsam den leztenZiehenden Freiheiten wieder aufzuweken; sie hätten nur die Lasten, d.e .hnen w.der daö Landrech.>bürdet, abgeworfen und daher auch mit Rech, die fremden Beamten fortgew.esen, das Landgericht mitbleuten besez. und die Waffen nur gedrungen zur Abwehr der Feindseligkeiten ergriffen. S.e erwartendaß die Eidgenossen, welche allzeit ihre größte Glorie in der Rettung der unschuldig Bedrängtensie in ihre.» herrlichen freien Lande nicht als die einzigen Unterdrükten lassen, und dem Abte die. "W zur gewaltsamen Bezwingung versagen, dagegen ihnen zu ihren Freiheiten und Rechten verhelfenMittlerweile sind aber von. Abt neue Klagen eingegangen, daß d.e Toggcnburgcr sich nicht zur, "Wung aller Thä.l.chkeiten, wie die Tagsazung es befohlen, bequemen, sondern sich da und dort Zuw.der-^'ungen erlaubte.? Die Toggenburger Ausschüsse erklären darauf, sie wissen nicht, ob und was an der