1326 Juli 1706.
einer nachträglichen Eingabe berichtet der französische Gesandte, daß er sich mit Urlaub dcS Königs «achParis begeben werde und inzwischen Herrn de la Chapclle mit den GesandschaftSgeschäftcn beauftragt yk. Der Bischos von Basel dankt für die ihm bei jeder Vorfallcnheit erwiesenen nachbarlichen und bungenössischen Dienste, empfiehlt sich fortgesczter Wohlgcwogcnhcit und bittet um einen Beschluß, daß,künftig zwischen einem eidgenössischen Ort und dem bischöflichen Stift eine Mißhelligkcit entstehen würde, ^eigene gütliche Austragung und die unparteiische schiedsrichterliche Entscheidung vorgezogen und alle Th» ^kcitcn unterlassen werden. Bon der Session wird dem Bischof die Fortsczung aller guten Freundschaft ^Nachbarschaft zugesichert; da über das besondere Ansuchen aber Niemand instruirt ist, so wird baven^Schreiben keine Erwähnung gcthan. I». Die katholischen Orte kommen auf die Tagsazungsverhandlu»g ^verflossenen März zurük, wo sie den kriegerischen Aufbruch Berns gegen den Bischof von Ba>cl >»Münstcrthalcr Geschäft als eine Verlczung des Scmpachcrbricfcs, des Bundes der VIII Orte und »»eidgenössischer Verabschiedungen geahndet haben, und verlangen zu vernehmen, wessen sich Zürich, daS daneue Instructionen einzuholen sich vorbehalten, entschlossen habe. Bern antwortet, das Münstcrthalcr Gc>gehe die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte nichts an, und dürfe diese AngelegenheitTagsazung unterworfen werden. Der Bischof von Basel sei ein fremder Fürst, der in Berns Rechte b ^eingebrochen, dessen Bürger beleidigt und das mit dem Münstcrthal bestehende Burgrccht aufzuheben ge>^habe. Da durch Schreiben und Gesandtschaften keine Abhilfe habe erzwckt werden können, sei Bern ge>"gewesen, zu einem zureichenden Mittel zu greifen. Ein solches Verfahren von Seite der Eidgenosse» Snicht verbündete Auswärtige sei nichts Neues; es seien hicfür schon Beispiele angeführt worden >»könnten noch vermehrt werden. Gegen Eidgenossen werde Bern die Bünde und Tractate steif und ^ ^ .Uebrigens hätte es erwartet, daß man diese Sache hätte ruhen lassen, da der Streit mit dem Mlwbeidseitiger Befriedigung ausgetragen sei. Die katholischen Orte erwiedcrn, der mit so vielen Orten vcr ^Bischof sei doch nicht als ein Fremder zu betrachten, und cS könne nicht gebilligt werden, daß >»»" ^Bcrathung mit verbündeten Orten gegen fremde Fürsten oder Stände kriegerisch ausziehe, weil ^ ^ ^eidgenössische Vertrauen erschüttere. Gemäß der abgegebenen Erklärung Berns erwarten sie daher, ^künftig solche kriegerische Bewegungen vermeiden und den eidgenössischen Bünden und Grundsäzc» ü .handeln werde. Zürich und die übrigen Orte erklären hierauf, daß sie die eidgenössischen Bünde undgenau halten werden. I. Zürich erinnert an die Verhandlung der lcztcn Tagsazung über dasCapitulat, wo dasselbe von den evangelischen Orten als Offensiv-, von den katholischen aber als Dcft»Ü" ,angesehen und schließlich von beiden Theilcn in den Abschied genommen wurde; eS wünscht nun zu w'rwessen sich die katholischen Orte zu erklären haben, um das gute Vertrauen in der Eidgcnosscnsch»!' ' ^herzustellen. Die mit Mailand verbündeten Orte erwiedcrn hierauf, ihnen komme dieser Vortrag ü ^früher wunderlich vor; sie haben sich über diesen Gegenstand auf der lczten Tagsazung genugsam cr ^wissen nichts Ncucö bcizusczcn; die Obrigkeiten haben das Capitulat genehmigt, dasselbe sei vonhundert Jahren her von keiner Seite als Offcnsivtractat angesehen worden. Sie werden dieBünde vor allen andern Bünden aufrichtig halten, wenn man es ihnen gegenüber auch thue. Diedes Abtes von St. Gallen berufen sich auf die schon früher gemachte Mittheilung, warum der ^Tractat ferngeblieben sei. Zürich und die übrigen evangelischen Orte glauben, ihre Anregung s"frühern Tagsazungsvcrhandlungcn keineswegs auffallend; da nun aber die katholischen Orte bei ihrerverharren, können die evangelischen Orte sie zwar nicht weiter treiben; man werde aber auch nicht v