1324
Juli 1706.
ttv9.
Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsaznng der XIII Orte, Abt und Stadt St. Galle»
und Biel.
Baden. 170«, 4. Juli.
Staatsarchiv Luccr». All». Absch. v. I7V«, kol. ZK«.
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthal^Bern. Emanncl von Graffcnricd, Schnltheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Lnccrn.
Martin Schwyhcr, Schultheiß; Johann Ludwig Äkeycr, Statthalter. Uri. Joseph Anteil Püntincr,annnann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landau»»'»»^Johann Dominik Janscr, dcö Raths. Untcrwalden. Niklaus Jmseld, Landammann und Panncrherr ^ ^Obwalden; Beat Jakob Leu, Landammann, und Remigius Lnssi, alt-Landammann von Nidwaldcn,Sebastian Joseph Elscncr, des Raths; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Glarus. Johann Heinrich lt»" 'Landammann; Johann Lndwig Tschndi, Ritter, Statthalter und alt-Landammann. Basel. Johann BallBurkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, des Raths. Frciburg. Franz Philipp von Lauten gcm»Heid, St. Michaels Ordensritter, Schultheiß; Hans Jakob Joseph von Alt, Vcnncr, Sckelmeiftcr. Soloth»^Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Johann Ludwig von Noll, Stadtvcnncr. Schaffh»"^Tobias Holländer, alt-Burgcrmcistcr; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, Landau»'»^von Jnnerrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann von Außerrhoden. Abt von St. ,
Freiherr Fidel von Thnrn, Ritter, Crbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St.
Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ^
(Frciburg und Abt von St. Gallen abwesend.) Nach Verrichtung des eidgenössischen Gnss»^gewohnter Ermahnung zur Geheimhaltung der Rathschlägc regt Zürich das Münzwescn an, mit der ^ ^daß es rüksichtlich der Prägung kleiner Münzen bei lcztcr und den vorhergehenden Tagsazungen verbleibt' ^wünschte eö, daß man den so verschiedenen CurS der französischen Thalcr für alle Orte gleichmäßig bc>möchte. In der Discelssion findet man aber, sowohl in Betreff dieser Thalcr als der Groschen »>^schlechter RcichSmünzcn werde cS wegen der Verschiedenheit sowohl der Nachbarschaft alö derGulden schwer sein, sich über den Curs der französischen ganzen und halben Thaler, die aber zumverschwunden seien, sich einer Gleichheit zu vereinbaren. Es wird daher gemäß dem lcztcn Jahrre)abschied jedem Ort überlassen, gegen die schlechten Gcldsortcn die gulsindcnden Verfügungen z»und Glarus bitten die übrigen Orte, ihnen von allfälligcn abgeänderten Tarifen Kcnntniß zu gebe»' ' ^und Zug behalten sich, wie gewohnt, das Recht zu münzen vor. Die Stadt St. Gallen beschw^b ' ^großen Schwalls von Groschen und bittet die Orte, auf Mittel zu denken, wie man derselben los ^ ^ ^könnte. I». Solothur» verlangt Beförderung der gemeinen Geschäfte, damit man nicht so lang«
Kosten bleiben müsse. Zürich erklärt sich hiczu bereit, wenn nur auch die übrigen Orte dazu hclst"«. Noch vor Eintreffen des Gesandten dcö Abtes von St. Gallen eröffnet Appcnzcll-Jnncrrhoden,nicht möglich gewesen, gemäß dem leztcn Abschied mit dem Abt wegen dcö Zollgcschäftcö zusammen;»und wünscht, daß die ernannten Schiedsrichter das Geschäft während der Tagsazung vornehmen.