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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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October 1705. 1265

von, Fürsten von Vaudcmont cingcschikten Formalicn, so weit sie ein mchrcrcS Versprechen enthalten,lwicr Erklärung einzuverleiben und zu sagen, daß der Gubcrnator nach völlig liqnidirtcr Rechnung trachten^"be, diese bei bessern Zeiten unfehlbar abzutragen, sowie den Büclcrischcn Erben nach Möglichkeit zuspreche,,. Die Auffassung, als concurrirc das Bcroldingischc Regiinent ebenfalls zu der den Regimentern^ "'stein und Zwcpcr versprochenen Zahlung, sei allerdings durch einen irrigen AuSdruk veranlaßt worden;

leztcrn werden ihre Zahlung voll, und das Bcroldingischc auch einen gebührenden Betrag erhalten.^ )v» diese Antwort nicht ganz entspricht und manche Punkte auf weitere Reklamation vertröstet werden,»ih^ gnnäß den Instructionen in Betracht gezogen, daß schon 1-166 (1467) die VIII alten Orte"cm Herzogthum Mailand ein Verständniß eingegangen, welches mit Rüksicht auf die Religion, den., die Nachbarschaft und andere Interessen 1587 in einen gegenseitigen Dcfcnsivbund umgeändert und

leilher

zu

beiderseitige», Nuzcn fortgcsczt wurde. Es wird daher beschlossen, mit den erforderlichen Präcautioncn

^^bic BnndcScrncucrung einzulassen. Zu diesem Zwcke wird der Bund von 1634 verlesen und bei^ Stelle das Erforderliche bcrathen; so wird schon im Eingang gutgcfundcn, die öftere Erwähnung dermit de», Haus Oesterreich zu übergehen und sich auf den wirklichen Besitzstand zu beziehen.^ ^lnlaß ^s 2. und 3. Punkts, welche die Tratta, Zölle :c. betreffen, wird beschlossen, dem Gesandten das^^"'""vrial der cnnctbirgischcn Untcrthancn einzugeben und ihn zu ersuchen, bei», Gubcrnator auszuwirken,g ^rottischc Tractat, und was das Quintcrnctto vccchio betrifft, gehörig gehalten und dafür ein Revers^ ^mllt werde. Beim 6. Punkt glaubt man statt einer Erwähnung der zu vcrthcidigcndcn Pläze den

»n ^ äebrauchcn zu sollen: die Pläze, welche Karl II. hinterlassen habe. Ferner wird die Aufnahme des^ ^"uschcn Exemplar ausgelassenen, im deutschen aber enthaltenen Passus verlangt: elw al prineixiomosg clvvino gssers Ii nostri re^^imonti voinpilamonbö. Der 11. Punkt wird ganz

U»>äß">'d

^ '» dem Sinn, daß die alten Pensionen im BundcSinstrument auf 50,00t) Kronen, oder mindestens

.. ' bc», RcductionSinstrumcnt ans 34,000 Kronen angcsczt und rcscrvirt werde». In den Artikeln 13

b'iri, Burgund, mit de», inzwischen eine Handändcrung vorgefallen, ausgelassen. Im 18. Artikel

^ ^ancr des Bundes auf Philipps V. Lebenszeit und fünf Jahre dazu gcsezt. Die Meinung einigerlg q ^,^bc auch auf daS Leben des ersten zu erwartenden Prinzen zu crstrekcn, findet nicht Anklang. Im">c»„ ^ ^ Bestimmung aufgenommen, daß die Orte von dem Bunde znrüktrctcn. können, nicht nur

Ney Pk"sivn die andere erreiche, sondern auch wenn die Particularanwcisungcn und die in den'^machten Versprechungen nicht gehalten werden. Im Weitem hat man sich noch verständigt,b»ldi ° ^""ktc bei den Ncgotiationcn zu fordern: 1. Eine bessere Titulatur und besseres Ceremoniel; 2.Beilegung der Grcnzstreitigkcitcn; 3. Zusicherung der Compctcnz der cnnctbirgischcn Geistlichen zuMailändischen, gemäß der Zusage des Königs auS Antibcs vom Ziovembcr 1702; 4. Wicdcr-alten besonder» Post in Mailand für die Briefe der katholischen Orte, beziehungsweise Trennunggroßen unter nicht katholischer Administration stehenden Post. Diese Vorschläge werden demAusschuß wieder hintcrbracht. Unter Vcrdankung der bewiesenen Bereitwilligkeit crwiedcrtgc^,> ' ^ ^^e zur Einholung der erforderlichen Vollmacht einen besonder» Courier nach Mailand gcschikt;^'dc„ ^ ^^lcrwähnung der Erbeinung habe er einiges Bedenken, man könnte aber wohl einen Ausdrukb>crd/ ^ ^vten unnachlhcilig wäre; für die Beseitigung der Klagen der ennctbirgischcn Untcrthancn^ürse^.^' '"^glichst verwenden; wegen Bezeichnung der Pläze, auf welche sich der Bund auszudehnen habe,^ keiner besonder,, Präcaution, nur müsse er wünschen, daß der Name Karl II. nicht eingcsczt

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